Etwa jeder dritte Beschäftigte in Eisenach wird vom Mindestlohn profitieren

Ab 1. Januar 2015 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Laut DGB-Berechnungen müssen zurzeit in der Stadt Eisenach etwa 2.400 Vollzeitbeschäftigte mit weniger als 8,50 Euro Stundenlohn auskommen (Bruttoverdienst bis zu 1500 Euro/Monat*). Das heißt: ca. 16 Prozent der insgesamt 16.000 Eisenacher Vollzeitbeschäftigten werden von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns profitieren.

Hinzu kommt: Bei den 5.400 sozialversicherten Teilzeitbeschäftigten in Eisenach und insbesondere bei den 2.900 Minijobs ist der Anteil derjenigen, die vom Mindestlohn profitieren werden, deutlich höher. Thüringenweit verdienen 38% der Teilzeitbeschäftigten unter 8,50€ und mehr als drei Viertel der Minijobs werden sogar unter 7,50€ pro Arbeitsstunde vergütet. Auch wenn mangels Statistik keine ganz konkrete Berechnung möglich ist, ist davon auszugehen, dass mehr als ein Drittel aller in Eisenach Beschäftigten mehr verdienen wird.

Michael Lemm ist überzeugt, dass der gesetzliche Mindestlohn zu mehr Gerechtigkeit führen wird.

Der Mindestlohn sorgt endlich dafür, dass hart arbeitende Menschen von ihrer Arbeit auch leben können. Gleichzeitig verhindert er Dumpingkonkurrenz auf dem Rücken der Beschäftigten. Es wäre aber besser gewesen, den Mindestlohn ohne Ausnahmen einzuführen. Es gilt: Gleiches Geld für gleichwertige Arbeit.

Jetzt müsse der Mindestlohn flächendeckend durchgesetzt werden. ArbeitgeberInnen, die gegen das Mindestlohngesetz verstoßen, müssen mit Geldbußen bis zu 500.000 Euro rechnen. ArbeitnehmerInnen, denen der Mindestlohn vorenthalten worden ist, können diesen innerhalb von drei Jahren einklagen. Die betroffenen ArbeitnehmerInnen müssten den Mindestlohn aber auch einfordern. Lemm rät allen, sich von ihrer Gewerkschaft beraten zu lassen oder die extra eingerichtete DGB-Mindestlohn-Hotline zu nutzen, die unter 0391/40880033 erreichbar ist.

Anzeige