Gefahrstoff Biogas: Führerschein für Biogaspersonal

Beim Umgang mit Gefahrstoffen wie Biogas werden besonders hohe Maßstäbe an den Arbeits- und Gesundheitsschutz von Beschäftigten gestellt. So fordert die technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 529) für Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas spezielle Anforderungen an die Qualifikation des Personals. Anlagenbetreiber müssen mindestens zwei Mitarbeiter mit einem Biogasanlagenführerschein ausstatten und entsprechend qualifizieren.

Bioenergie zählt heute zu einem wichtigen Bestandteil im Energiemix. Gerade in den ländlich geprägten Regionen ist in den letzten Jahren eine Vielzahl von Biogasanlagen entstanden. Auch wenn die Biomasse, die verarbeitet wird, rein organischen Ursprungs ist, gehen doch von solchen Anlagen aufgrund des Umgangs mit Gefahrstoffen und der komplexen Technik potentielle Gefährdungen für Menschen und Umwelt aus.

Die technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 529) konkretisiert für Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Neben den Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung, zu den technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen, zur persönlichen Schutzausrüstung sowie zur arbeitsmedizinischen Prävention spielen dabei die fachlichen Anforderungen an Arbeitgeber und Beschäftigte eine ganz wesentliche Rolle. Die TRGS 529 fordert vom Arbeitgeber beziehungswiese Betreiber der Biogasanlage, eine verantwortliche Person zu berufen. Zudem muss eine qualifizierte Vertretung mit gleicher Fachkunde sichergestellt werden.

Verantwortliche Personen müssen über eine Fachkunde im Sinne der Gefahrstoffverordnung verfügen. Die Qualifikation kann durch eine geeignete Berufsausbildung, eine einschlägige Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit nachgewiesen werden. Zudem müssen sich verantwortliche Personen mit der Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen qualifizieren. Der TÜV Thüringen bietet dazu in 14 Seminarstunden einen 2-tägigen Lehrgang an. Darin werden die gesetzlichen Grundlagen sowie die Themen Explosionsschutz, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Erste Hilfe behandelt. Mit dem Lehrgang weisen die Teilnehmer ihre Fachkunde laut Gefahrstoffverordnung nach. Die Kenntnisse müssen alle vier Jahre nach Abschluss der Ausbildung in einem Fortbildungslehrgang aufgefrischt werden.

Themen rund um die Sicherheit von Biogasanlagen stellt der TÜV Thüringen vom 4. bis 7. Mai auf seinem Messestand B18 in Halle 2 auf der agra 2017 in Leipzig vor. Die agra gilt als größte Messe für Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft in Mitteldeutschland.

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