Gerichtsgutachter bestätigen vollumfänglich MITEC im FORD-Prozess

Kopie des MITEC Know Hows durch FORD bestätigt

Das Gerichtsverfahren MITEC gegen FORD wird am 29.09.2015 am Oberlandesgericht in Jena fortgesetzt werden.

Der letzte Gerichtsbeschluss beauftragte ein Gerichtsgutachten, das bis Ende Mai 2015 ein Gutachten zu der Frage erstellen sollte, ob FORD die Engineering-Leistung der MITEC zur Entwicklung eines eigenen Wellenausgleichssystems kopiert oder wesentliche Teile der MITECKonstruktion übernommen habe.

Das nunmehr vorliegende Gerichtsgutachten wurde durch zwei Hochschulprofessoren, Herrn Prof. Dr.-Ing. Thomas Gänsicke und Herrn Prof Dr.-Ing. Thomas Benda fristgerecht vorgelegt.

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Die Sachverständigen kommen zu dem Schluss, dass bei der Konstruktion des FORD-Balancers mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht nur die Zeichnungssätze der MITEC-Konstruktion vorgelegen haben müssen, sondern auch das CAD-Datenmodell. Somit ist die FORD-BalancerKonstruktion als eine von der MITEC-Balancer-Konstruktion abhängig entwickelte Konstruktion zu betrachten.

Die Sachverständigen gehen mit diesem Votum noch über den Sachvortrag der MITEC hinaus, die bisher nur die Weitergabe der MITEC-Zeichnungen und damit des MITEC-Know How geltend gemacht hat. Die Pflichtverletzungen von FORD sind somit nach Einschätzung der Sachverständigen noch wesentlich schwerwiegender als bisher angenommen.

In der letzten mündlichen Verhandlung am OLG Jena wies die vorsitzende Richterin darauf hin, dass, sollte der Nachweis einer Kopie durch FORD von MITEC erbracht werden können, eine Schadensersatzpflicht durch FORD anzunehmen sei.

Wie der Vorstand der MITEC mitteilt, bestätigt sich durch dieses Gerichtsgutachten die Auffassung der MITEC, wie auch seit Beginn des Verfahrens davon ausgegangen ist, dass das Know How der MITEC für die Erstellung der Kopie durch FORD genutzt wurde.

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