Gläubiger gehen häufig leer aus

Erste Ergebnisse der neuen Statistik über beendete Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung

Das Thüringer Landesamt für Statistik veröffentlicht erstmalig die vorläufigen Ergebnisse der Statistik über beendete Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung. In dieser Erhebung werden die finanziellen Ergebnisse für die Insolvenzverfahren ausgewiesen. Auskunftspflichtig sind hierzu die von den zuständigen Amtsgerichten bestellten Insolvenzverwalter, Sachwalter und Treuhänder. In Thüringen wurden von den 3.967 im Jahr 2009 eröffneten Insolvenzverfahren bis zum 31.12.2013 insgesamt 3.374 Verfahren (85,1 Prozent) beendet. Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik betrugen die quotenberechtigten Forderungen gegenüber den Schuldnern 251,6 Millionen Euro. Dieser Forderungssumme standen nur 2,7 Millionen Euro an zur Verteilung an die Gläubiger verfügbaren Beträgen aus vorhandenen Vermögenspositionen der insolventen Schuldner gegenüber. Somit ergab sich ein Verlust bei den Gläubigern in Höhe von knapp 249 Millionen Euro aus den bis Ende 2013 beendeten Insolvenzverfahren. Damit lag der Anteil des zur Verteilung verfügbaren Betrages an den quotenberechtigten Forderungen bei 1,1 Prozent.

Bei den im Jahr 2009 eröffneten Insolvenzen von Unternehmen konnten 198 der 475 Verfahren bis Ende 2013 abgeschlossen werden (41,7 Prozent). Gegenüber insolventen Unternehmen wurden Forderungen in Höhe von 55,7 Millionen Euro gestellt. Zur Verteilung an die Gläubiger standen 773 Tausend Euro zur Verfügung. Insgesamt hatten die Gläubiger bei Unternehmensinsolvenzen Verluste in Höhe von knapp 55 Millionen Euro, was einer Deckungsquote von 1,4 Prozent entspricht. Während des Insolvenzantragsverfahrens oder nach der Insolvenzeröffnung wurde bei 16 Unternehmen der Geschäftsbetrieb fortgeführt (8,0 Prozent). Bei sechs Unternehmensinsolvenzen (3,0 Prozent) war eine Sanierung des Unternehmens erfolgreich.

Bei den Verbraucherinsolvenzen konnten bereits 2.508 der 2.680 eröffneten Verfahren bis Ende 2013 beendet werden (93,6 Prozent). Damit war die Verfahrensdauer der Verbraucherinsolvenzen im Gegensatz zur Verfahrensdauer bei Unternehmen deutlich kürzer.

Die Forderungen summierten sich auf knapp 91 Millionen Euro. Beglichen werden konnten davon 1,3 Millionen Euro. Damit ergaben sich Verluste in Höhe von 89,7 Millionen Euro. Die Deckungsquote bei den Verbraucherinsolvenzen betrug 1,4 Prozent.

Eine Restschuldbefreiung wurde bei 93,7 Prozent der beendeten Insolvenzverfahren angekündigt. Sie ermöglicht es natürlichen Personen, nach einer Wohlverhaltensphase schuldenfrei zu werden. Auf die Verfahren mit Restschuldbefreiung entfielen mit rund 200 Millionen Euro etwa vier Fünftel der Verluste.

Auskunftspflichtig sind hierzu die von den zuständigen Amtsgerichten bestellten Insolvenzverwalter, Sachwalter und Treuhänder.