Handwerksleistungen bringen Steuervorteile!

Das Eisenacher Handwerk begrüßt die Neuregelung bei haushaltsnahen Dienstleistungen entsprechend § 35 a Abs. 2 Einkommensteuergesetz.
Danach können ab dem Steuerjahr 2003 Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, Schönheitsreparaturen oder Ausbesserungsarbeiten an der selbstgenutzten Wohnung (Eigentum und Miete) nunmehr steuerlich geltend gemacht werden.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Handwerksleistungen von einem eingetragenen Handwerksbetrieb ausgeführt werden.
Bisher galten die entsprechenden Arbeiten als «Kosten der privaten Lebensführung» und waren steuerlich nicht absetzbar.
Steuerlich absetzbar sind dabei 20 % von maximal 3000,00 € der gesamten Dienst- oder Handwerksleistungen für den sogenannten «Erhaltungsaufwand» wie beispielsweise Streichen von Wänden, Decken, Gebäudereinigung, Verlegen von Teppichböden u.ä..
Die jährlich zu zahlende Einkommensteuer kann also maximal um 600 € reduziert werden.

Dabei ist es erforderlich, dass der Auftraggeber dem Finanzamt eine Rechnung einschließlich Überweisungsbeleg über diese Handwerksleistungen vorlegt, um in den Genuss der Steuervergünstigung zu kommen. Eine Quittung alleine reicht nicht aus.
Somit wird ein großer Teil der umstrittenen sogenannten Nachbarschaftshilfe finanziell uninteressant und die Auftragslage unserer Handwerker wird sich verbessern.

Die Neuregelung ist ein Schritt in die richtige Richtung um Schwarzarbeit in haushaltsnahen Bereichen zu unterbinden, auch wenn zunächst nur ein kleiner finanzieller Anreiz für die legale Auftragsvergabe damit gesetzt wird.
Die Kreishandwerkerschaft Eisenach wird jedoch weiter bemüht sein, dass diese steuerlichen Anreize noch weiter ausgedehnt werden können.

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