Oberlandesgericht Jena:
Fortsetzung der MITEC Klage gegen FORD USA

Nach nunmehr fast 4 Jahren Prozesslaufzeit, in dem alle Instanzen bis zum BHG durchlaufen wurden, um den Gerichtsstand in Deutschland zu manifestieren, wurde am 12.12.2013 das Klagehauptverfahren der MITEC AG gegen FORD USA wegen Vertragsverletzung am Oberlandesgericht in Jena fortgesetzt.

Der Senat sieht eine Vertragsverletzung durch FORD als gegeben an, wenn der Kläger MITEC nachweisen kann, dass das von MITEC entwickelte Wellenausgleichssystem, das sowohl an MAZDA in Japan als auch an FORD USA geliefert wurde, unter Verwendung von MITEC Zeichnungen von einem Nachfolgelieferanten in Japan und Mexiko unter Nutzung dieser MITEC Konstruktion kopiert wurde.

Insoweit erweitert der Senat das bereits am Landgericht Meiningen erstinstanzlich gefällte Urteil, dass eine Schadensersatzpflicht von FORD bereits aus dem Gesichtspunkt Treu und Glauben bejaht hat.

Der Senat appellierte an die Parteien, nunmehr Vergleichsverhandlungen aufzunehmen und schlug FORD eine Schadensersatzzahlung durch FORD von 6,5 Mio Euro vor, um das Verfahren damit zu beenden, wenn MITEC zustimme. «FORD setze sich ansonsten des Vorwurfs aus, man habe Entwicklungszeichnungen eines Lieferanten verwendet, um einen Preisvorteil zu erzielen, indem man einen neuen Lieferanten aus Mexiko in die Lage versetzte, eine Kopie der MITEC Entwicklung zu fertigen»

Wie Dr. Militzer feststellte, sei «die Kenntnis eines Studenten im ersten Semester ausreichend, diesen Tatbestand der Kopie nachzuweisen, denn sowohl die kopierten Zeichnungen wie auch die Zeichnungen des Originals, ebenso die Produkte selbst, wie auch die Kopie liegen vor.»

Wenngleich ein Vergleich im Gerichtstermin nicht erreicht werden konnte, wies der Senat darauf hin, dass eine Fortführung des Verfahrens mit einem Gutachterprozess enden würde, der bei Nutzung aller Instanzen einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung bedeuten würde. Der Senat werde im Februar 2014 eine Entscheidung treffen, sollte bis dahin kein Kompromiss zwischen den Parteien erreicht werden.

«Ich begrüße die Entscheidung des Senats und sehe mich in der Sache bestätigt. Es kann nicht sein, dass Lieferantenentwicklungen unter Entzug eines Vertrages aus Preisgründen verlagert werden, unter Verwendung von Entwicklungsergebnissen des Erstlieferanten. Diesen Vorwurf muss FORD nunmehr gegen sich gelten lassen.»