Thüringen vom Mindestlohn stark betroffen

Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, kamen 190 Tausend Jobs zum 1. Januar 2015 unter den Schutz des Mindestlohngesetzes. Das sind mehr als 20 Prozent aller Jobs in Thüringen, für die das Mindestlohngesetz gilt (860 Tausend Jobs). Insgesamt gilt das Mindestlohngesetz gleichermaßen für Frauen und Männer. Etwa ein Drittel waren geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse (63 Tausend). Auf Voll- und Teilzeitbeschäftigte entfielen 73 Tausend bzw. 54 Tausend Jobs.

Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde ergibt bei einer Vollzeitbeschäftigung von 40 Wochenarbeitsstunden ca. 1.473 Euro im Monat. Der zum 1.1.2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn entsprach im April 2014 in Thüringen damit mehr als der Hälfte (57 Prozent) des durchschnittlichen Bruttomonatsverdienstes in Thüringen von 2.588 Euro. Damit liegt Thüringen nicht nur über dem Bundesdurchschnitt (43 Prozent), sondern auch über dem Durchschnitt der neuen Länder (55 Prozent). Thüringen befand sich im Länder-Vergleich an letzter Stelle. Das betrifft sowohl den so genannten KaitzIndex (Mindestlohn ins Verhältnis zum Durchschnittsverdienst oder zum mittleren Verdienst einer Volkswirtschaft) als auch den durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten. Mehr als 66 Prozent dieser Jobs hatten Frauen inne. Ihr durchschnittlicher Stundenlohn betrug 7,16 Euro.

Die Arbeitsmarktregionen in Thüringen weisen relativ starke Unterschiede auf. Die Arbeitsmarktregion Mühlhausen gehörte in Thüringen zu den am stärksten vom Mindestlohn betroffenen Regionen. In der Arbeitsmarktregion Jena wurde der niedrigste Kaitz-Index Thüringens gemessen.

Hintergrundinformation:
Im April 2014, kurz vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes, gab es in Deutschland 5,5 Millionen Jobs, die geringer bezahlt wurden als der neue Mindestlohn von brutto 8,50 Euro je Arbeitsstunde. Davon kamen 4,0 Millionen Jobs, das sind 10,7 Prozent aller Jobs, zum 1.1.2015 unter den Schutz des Mindestlohngesetzes. Der gesetzliche Mindestlohn soll vor allem dort Beschäftigten Schutz bieten, wo keine Tarifverträge gelten. Mehr als 80 Prozent bzw. 3,3 Millionen der nun geschützten gering bezahlten Jobs bestanden in Betrieben, die nicht tarifgebunden sind.
Auf Ostdeutschland entfiel mit 1,1 Millionen gut ein Viertel der geschützten gering bezahlten Jobs. Das entspricht 22,0 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse in Ostdeutschland. Dabei handelte es sich am häufigsten um Vollzeitstellen (0,4 Millionen).
Als Maß der potentiellen Betroffenheit einer Region vom Mindestlohn wird der sogenannte Kaitz-Index verwendet. Je höher der Index, desto stärker könnte die Auswirkung des Mindestlohns in einer Region sein. Der Kaitz-Index misst die Relation zwischen Mindestlohn und durchschnittlichem Bruttomonatsverdienst bei Vollzeitbeschäftigten.

Einen Überblick über die Betroffenheit nach Arbeitsmarktregionen finden Sie auf der interaktiven Karte vom Statistischen Bundesamt.

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