Tipps für Verbraucher zum Abgas-Skandal bei VW

Weltweit Millionen von Fahrzeugen mit einer Software manipuliert

Auch in Thüringen fahren Autos der Marke Volkswagen, die von der Schummelei betroffen sind. Die Verbraucherzentrale Thüringen hat daher Informationen für die möglicherweise betroffenen Verbraucher zusammengestellt.

Schätzungsweise 2,8 Millionen Fahrzeuge sollen in Deutschland mit der Software bespielt sein und im Alltagsgebrauch schlechtere Abgaswerte vorweisen als bei Abgasuntersuchungen. Nicht mitgerechnet sind die Töchterfirmen wie Audi, Seat oder Skoda, für die noch keine genauen Informationen vorliegen. Erste Zahlen gehen bei Audi von etwa 500.000 und bei Seat von 700.000 betroffenen Fahrzeugen aus.

Hauptsächlich sind die Modelle mit der Motorvariante EA 189 betroffen, die vornehmlich im Golf VI, Passat (7. Generation), Tiguan (1. Generation) verbaut sind, allerdings auch bei den Tochterfirmen zum Einsatz kommen. Dabei handele es sich um Motoren mit 1,6 bzw. 2,0 Liter Hubraum. Laut VW werden die betroffenen Kunden in den nächsten Wochen und Monaten informiert und ggf. zur Nachrüstung gebeten.

Welche Ansprüche haben Autofahrer?

Grundsätzlich haben Verbraucher bei mangelhafter Ware, ein Recht auf Nachbesserung. Die Mangelbeseitigung hat in jedem Fall kostenfrei für die Verbraucher zu erfolgen,

Anzeige

sagt Dirk Weinsheimer, Jurist der Verbraucherzentrale Thüringen. Wenn VW dem nachkommt und die vorgeschriebenen Abgaswerte tatsächlich eingehalten werden, dann ist dieser Teil erledigt. Ob ein Schadensersatzanspruch für einen eventuellen eingetretenen Wertverlust besteht, kann im Moment noch nicht beurteilt werden.

Allerdings muss der Schaden vom Autofahrer bewiesen werden. Und das gestaltet sich recht schwierig,

gibt Dirk Weinsheimer zu bedenken. Nachzahlungen für die Kfz-Steuer sind dagegen kaum zu erwarten. Was die grüne Plakette betrifft, so gilt diese für Diesel-Pkw ab Abgas-Norm Euro 4. Hier gibt es nach derzeitigen Informationen keine Nachteile für Verbraucher.
 
Was können Aktionäre tun? Aktionäre könnten dann einen Schadensersatzanspruch haben, wenn VW seinen Informationspflichten gegenüber den Anlegern nachweisbar nicht nachgekommen ist.

Die Begründung und Durchsetzung eines eventuellen Schadenersatzanspruchs ist allerdings nicht einfach und sollte durch einen auf Wertpapierrecht spezialisierten Anwalt geprüft werden,

sagt Andreas Behn, Referatsleiter für Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Thüringen.

Eine unabhängige Untersuchung steht noch aus. Volkswagen hat zudem für Oktober angekündigt, sich zum weiteren Vorgehen zu äußern. Bis dahin, so der Rat, sollten Verbraucher nichts überstürzen und weitere Ergebnisse abwarten. Auch Hilfsangebote aller Art sollten kritisch geprüft werden. Die Verbraucherzentrale beobachtet den Fall weiter.