Weniger Insolvenzverfahren in Thüringen im Jahr 2015

Niedrigste Anzahl an Unternehmensinsolvenzen seit 2002

Nach Angabendes Thüringer Landesamtes für Statistik entschieden die Thüringer Amtsgerichte im Jahr 2015 über 2.719 Insolvenzverfahren. Davon entfielen 13,3 Prozent auf Unternehmen und 86,7 Prozent auf übrige Schuldner (natürliche Personen als Gesellschafter u. Ä., ehemals selbständig Tätige, private Verbraucher und Nachlässe).

Die Gesamtzahl der Insolvenzverfahren ging im Vergleich mit dem Jahr zuvor um 309 Anträge bzw. 10,2 Prozent zurück. Weniger Insolvenzen hatte es – seit Einführung der neuen Insolvenzordnung im Jahr 2001 – zuletzt im Jahr 2002 gegeben (2.662 Anträge), so der Präsident des Thüringer Landesamtes für Statistik, Günter Krombholz, weiter.

2.496 Verfahren bzw. 91,8 Prozent aller Insolvenzanträge wurden eröffnet. 214 Verfahren bzw. 7,9 Prozent wurden mangels Masse abgewiesen und neun Verfahren endeten mit der Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes. Die voraussichtlichen Gläubigerforderungen bezifferten die Gerichte auf insgesamt rund 425 Millionen Euro. Pro Verfahren standen Forderungen von durchschnittlich 156 Tausend Euro aus.

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2015 gab es mit 362 Unternehmensinsolvenzen 79 weniger als 2014. Im Zeitraum von 2002 bis 2015 ist es der niedrigste Wert. Diese insolventen Unternehmen beschäftigten zum Zeitpunkt des Antrages noch 2.165 Arbeitnehmer.

Der wirtschaftliche Schwerpunkt der Unternehmensinsolvenzen lag mit 75 Verfahren im Baugewerbe, gefolgt vom Bereich Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen mit 45 Verfahren und dem Verarbeitenden Gewerbe mit 44 Verfahren. Gegenüber 2014 reduzierte sich die Anzahl der Insolvenzen im Baugewerbe um neun Verfahren und im Bereich Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen um 27 Verfahren und im Verarbeitenden Gewerbe um 25 Verfahren. In den Dienstleistungsbereichen verlief die Entwicklung des Insolvenzgeschehens sehr unterschiedlich. Nach Rechtsformen betrachtet mussten im Jahr 2015 am häufigsten Gesellschaften mit beschränkter Haftung (201) und Einzelunternehmen (115) Insolvenz anmelden.

Bei den übrigen Schuldnern wurden 2.357 Verfahren gemeldet. Das entsprach einem Rückgang um 230 Verfahren bzw. 8,9 Prozent im Vergleich zum Jahr 2014. Weniger Insolvenzen hatte es zuletzt im Jahr 2004 gegeben (2.191 Verfahren). Von 1.678 privaten Verbrauchern wurde im Jahr 2015 das Insolvenzrecht in Anspruch genommen. Das waren 214 Verfahren bzw. 11,3 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Weitere 623 Verfahren betrafen ehemals selbständig Tätige, die die erneute Aufnahme eines früheren Insolvenzverfahrens beantragten. Im Jahr 2014 waren es 636 Verfahren.

Mit 131 Insolvenzfällen je 100 000 Einwohner wurde in den kreisfreien Städten des Freistaates öfter der Gang zum Insolvenzgericht angetreten als in den Landkreisen (123 Insolvenzfälle je 100.000 Einwohner). Die meisten Insolvenzfälle je 100.000 Einwohner wurden in den Landkreisen Altenburger Land (169) und Sonneberg (154) sowie in der Stadt Eisenach (151) registriert. Die wenigsten Fälle wurden im Landkreise Sömmerda (79), im Saale-Holzland-Kreis (85) und im Landkreis Nordhausen (89) festgestellt.

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