Winterschlussverkauf trotz Rabattfreiheit?

Am Montag, 28. Januar 2002, geht es wieder los. Mit Geschäftsbeginn startet die Jagd nach den Schnäppchen. Der diesjährige Winterschlussverkauf dauert 12 Werktage und endet am Samstag, 9. Februar 2002.“
Auch nach Abschaffung des Rabattgesetzes ist der saisonale Schlussverkauf ein wichtiges Marketinginstrument für den Einzelhandel und hat durchaus seine Berechtigung“, erklärte IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser. Nach wie vor gelte das Sonderverkaufsrecht. Danach seien Preisaktionen – z. B. Preisnachlässe über das gesamte Sortiment – nur in besonderen vom Gesetzgeber vorgesehenen Fällen möglich, wie etwa im Falle des Winterschlussverkaufs oder eines Jubiläumsverkaufs.
Erst kürzlich sorgte eine befristete Sonderaktion der Fa. C & A für Diskussionsstoff, die aus Anlass der Euro-Einführung ihr Sortiment zunächst für Kartenzahler und dann für alle Kunden um 20 Prozent senkte. Diese Verkaufsaktion wurde von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs als verbotene Sonderveranstaltung gemäß § 7 UWG eingestuft.
Gesenkt werde dürfen in saisonalen Schlussverkäufen nur Textilien, Bekleidungsgegenstände, Schuhwaren, Lederwaren und Sportartikel. Auch hier gilt: Mängel an Waren muss der Verbraucher nicht akzeptieren, denn Kundenrechte gelten auch beim Schlussverkauf. Bei defekter Ware, die nicht als solche gekennzeichnet ist, hat der Käufer generell das Recht auf Umtausch, Preisminderung oder Geldrückgabe.