Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt am 1. März in Kraft

Informationsveranstaltung am Donnerstag, 26. März 2020

Immer häufiger schreiben Unternehmen offene Stellen aus, die zwar gut dotiert und hervorragende Entwicklungsperspektiven bieten, jedoch aufgrund eines Mangels an Bewerbern nicht besetzt werden können. Auf dem derzeitigen Arbeitsmarkt fehlen besonders Handwerker, Ingenieure, Ärzte und Pflegekräfte. Um dieser Entwicklung nachhaltig entgegenzuwirken, tritt am 1. März das  neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, mehr ausländische Fachkräfte und Menschen mit qualifizierter Berufsausbildung zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland zu holen.

Um die Mitgliedsunternehmen bezüglich der neuen Reglungen und Möglichkeiten der Arbeitsmigration umfänglich aufzuklären, bietet die Handwerkskammer Südthüringen in Kooperation mit der Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung (ThAFF), dem IQ-Netzwerk und der Agentur für Arbeit eine Informationsveranstaltung an.

In dieser geht es um Antworten auf folgende Fragen:
– Was ändert sich mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz?
– Was ist eine Fachkraft im Sinne des Gesetzes?
– Wo ergeben sich neue Chancen bei der Akquise von Fachkräften und Auszubildenden?
– Auf welche Anforderungen müssen sich Handwerksbetriebe einstellen?

Die kostenfreie Informationsveranstaltung findet am Donnerstag, 26. März 2020 von 17 bis 19 Uhr auf dem Bildungscampus BTZ Rohr-Kloster – Klosterkirche, Kloster 1 in 98530 Rohr statt.

Wir bitten um Anmeldung bis Freitag, 13. März 2020 an Mohd Naseer Naderi, Telefon 036844/47309, mnaseer.naderi@btz-rohr.de