Friseurhandwerk: Handwerkskammer Südthüringen mahnt Einhaltung der Branchenregelungen an

Grund mehrfach angezeigter Verstöße aus den Reihen des Friseurhandwerks verweist die Handwerkskammer Südthüringen auf die aktuell geltenden Branchenregelungen. Diese sollten im Interesse der gesamten Branche eingehalten werden.

Es gilt weiterhin, dass vor jeder Dienstleistung an den Haaren eine Haarwäsche durchzuführen ist. Darauf haben Beschäftigte wie auch die Kundschaft zu achten. Ausnahmen gelten für Kleinstkinder, Menschen mit Behinderungen und die Dienstleistung des Haarefärbens. Bei letzterem wird davon ausgegangen, dass die Beschäftigten beim Haarefärben Einmalhandschuhe tragen und die Haare nach dem Einwirken der Farbe mit diesen Handschuhen ausgewaschen werden. Die Branchenregelungen sind zu finden bei der BWG, der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege und wurden in Abstimmung mit dem Zentralverband des Friseurhandwerks erarbeitet.

Auch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, welches die Branchenregelung für das Friseurhandwerk erlassen hat, bezieht sich darin auf diese konkreten Branchenstandards zum Schutz der Beschäftigten und der Kunden.

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