Untere Naturschutzbehörde informiert: Vorsicht beim Souvenirkauf

Wer einen unvergesslichen Urlaub verbringt, möchte zur Erinnerung an diese schöne Zeit gern Souvenirs mit nach Hause bringen. Allerdings kann der unbedachte Souvenirkauf für eine böse Überraschung bei der Heimreise sorgen, da man oftmals erst von den Zollbeamten auf die geltenden artenschutzrechtlichen Bestimmungen hingewiesen wird.

Die in einigen Urlaubsländern vermehrt zum Verkauf angebotenen Pelzmäntel, Schlangen- oder Krokodillederhandtaschen, Elfenbeinschnitzereien oder aber auch Schmuck aus Korallen, Muscheln und Schnecken werden vielmals illegal aus der Natur entnommen und gefährden so den Artenreichtum. Sollte man sich dennoch für den Kauf eines solchen Andenkens entscheiden, drohen bei der Heimreise hohe Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.

Weltweit sterben täglich über 100 Tier- und Pflanzenarten aus und durch die damit entstehenden Lücken im Naturkreislauf werden weitere Arten gefährdet. Der Handel mit geschützten Arten stellt neben der Zerstörung des Naturraumes die größte Bedrohung für die Artenvielfalt unseres Planeten dar. Durch eine Vermarktung der geschützten Arten und eine erfolgreiche Mitnahme der Exemplare in andere Länder, wird die Angebots- und Nachfragespirale weiter beschleunigt. Obwohl die meisten Touristen dabei aus Unwissenheit handeln, wird die Tier- und Pflanzenwelt des Urlaubslandes durch solche unbedachten Käufe nachhaltig geschädigt.

Sollten die Zollbehörden bei der Ein- und Ausreise solche Exemplare geschützter Arten auffinden, so werden diese direkt beschlagnahmt und es ist mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeiten- oder gar Strafverfahren zu rechnen. In der Europäischen Union unterliegt der Handel und Besitz sowie die Ein- und Ausfuhr geschützter Tier- und Pflanzenarten strengen Regelungen und Verboten. Es werden dabei jedoch nicht nur lebende Exemplare erfasst, sondern auch aus ihnen gewonnene Produkte, wie zum Beispiel Schmuckstücke, Handtaschen, Schnitzereien oder Instrumente.

Bei Rückfragen kann gerne Kontakt zur Unteren Naturschutzbehörde des Wartburgkreises unter Tel.: 03695/616701 aufgenommen werden. Die Mitarbeiter stehen gerne beratend zur Seite.

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