Unsachgemäßer Transport von Ölabfällen

Am 15.06.2010 wurde auf der Bundesautobahn 4 durch die Verkehrspolizeiinspektion Gotha ein holländischer Lkw mit Anhänger festgestellt. Der Lkw war mit einem Aufsetzcontainer beladen. Aus dem Container ragten über die Bordwand mehrere Gitterboxen. In diesen Boxen befanden sich Plastekanister mit einer bräunlichen Flüssigkeit. Da diese Behälter kreuz und quer durcheinander lagen, wurde das Fahrzeug einer Verkehrskontrolle unterzogen.

Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Lkw mit ca. 10 Tonnen Ölabfällen aus dem Gastronomiebereich beladen war. Diese Abfälle wurden in 20 l Plastikkanistern befördert, aber auch in dünnen 2-5 Liter Plastikflaschen. Die Flaschen und Kanister wurden ungeordnet in den Gitterboxen transportiert, sodass sich die Behältnisse gegenseitig zerdrückten und das Öl auslief.

Weiterhin wurden mehrere 50 l Fässer mit diesen Ölabfällen befördert, bei denen sich die Deckel gelöst bzw. fehlten. Bei Kurvenfahrten – oder Bremsmanövern ist das Öl auf die Ladefläche gelaufen. Auf dem Boden des Containers hatte sich bereits eine größere Menge an Öl abgesetzt.

Da die Gefahr bestand, dass bei einem starken Brems- oder Ausweichmanöver, dass Öl auf die Fahrbahn gelangt, wurde die Weiterfahrt des Lkw unterbunden. Das Fahrzeug wurde zu einem Entsorgungsbetrieb gebracht, in welchem die gesamte Ladung entladen und die Behältnisse auf ihre Dichtheit geprüft wurden. Nachdem die Ladung und die Ladefläche gesäubert und die Behältnisse auf Dichtheit überprüft wurden, konnte der Fahrer seine Fahrt fortsetzen. 15 Behältnisse mussten in einen weiteren Container umgeladen werden, da diese defekt waren und aus diesen Öl austrat.

Gegen den Fahrer wurde eine empfindliche Geldstrafe ausgesprochen, die er sofort bezahlen musste. Gegen die Firma, welche den Container beladen hat wurde ebenfalls wegen unzureichender Ladungssicherung eine Anzeige gefertigt.

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