Schwarzarbeit wird bestraft

Auf Grund geführter Ermittlungen der Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Erfurt, Standort Zwickau, verurteilte das Landgericht Chemnitz einen 34-jährigen Unternehmer aus Werdau zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren ausgesetzt.
Die Zwickauer Zöllnerinnen und Zöllner ermittelten, dass der Unternehmer im Zeitraum von mehr als drei Jahren mit seiner Eisenflechterfirma Bauleistungen ausführte, jedoch nicht alle seine Arbeitnehmer bei den zuständigen Stellen anmeldeten. Er ließ den überwiegenden Teil seiner Arbeitnehmer «schwarz» für sich arbeiten.
Der Sozialversicherung, der Sozialkasse für die Bauwirtschaft und der Berufsgenossenschaft Bau entstand dadurch ein Schaden in Höhe von insgesamt 358000 Euro.
Bei der Urteilsfindung wurde zugunsten des Täters sein vollumfängliches Geständnis berücksichtigt.

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