Neues Bundesamt beschlossen

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Einrichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe beschlossen. Das neue Bundesamt – kurz BBK – ist wesentlicher Bestandteil der „Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland“ die Bund und Länder auf der Innenministerkonferenz im Juni 2002 beschlossen haben. Der Dienstsitz des neuen Amtes ist Bonn.

Das Bundesamt wird weiterhin die traditionellen Zivilschutzaufgaben wahrnehmen und als Servicestelle des Bundes das Krisenmanagement der Länder insbesondere in den Bereichen Informationen und Koordination unterstützen. Außerdem ist es zuständig für die planerische Vorsorge zum Schutz kritischer Infrastrukturen, Ausbildung, Fortbildung und Training von Zivil- und Katastrophenschützern (AKNZ), den Ausbau der Katastrophenschutzforschung (vor allem im Bereich biologischer und chemischer Gefahren) sowie der Katastrophenmedizin, für die Warnung und Information der Bevölkerung sowie für die Stärkung der bürgerschaftlichen Selbsthilfe.
Zum Bundesamt gehört das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ), das im Herbst 2002 in Betrieb genommen wurde, sowie als Datenpool für das Krisenmanagement von Bund und Ländern das Deutsche Notfallvorsorge-Informationssystem (deNIS).

«Der zivile Bevölkerungsschutz wird mit der neuen Behörde nun auch organisatorisch als wesentliches Element im nationalen Sicherheitssystem herausgestellt,» so Schily nach dem Kabinettsbeschluss. «Die Erfahrungen aus den Ereignissen vom 11. September 2001 und der Hochwasserkatastrophe 2002 an der Elbe und ihren Nebenflüssen haben gezeigt: für den effektiven und zeitgemäßen Schutz der Bevölkerung vor großflächigen und national bedeutsamen Gefahrenlagen benötigen wir eine kompetente Koordinierungsstelle. Die Bedeutung, die die Bundesregierung dem Zivil- und Katastrophenschutz beimisst, wird auch in der Bereitstellung der Haushaltsmittel deutlich. Wir werden die Mittel für den Zivilschutz im nächsten Jahr um rund 16,5 Millionen Euro von knapp 59 Millionen auf über 75 Millionen Euro anheben. Ich bin sehr froh darüber, dass die Länder nach der gemeinsamen Auswertung der Hochwasserkatastrophe mein Angebot einer verstärkten Informations- und Koordinationshilfe durch den Bund angenommen haben. Die Einrichtung des BBK bedeutet keine Änderung der Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern. Das operative Krisen- und Ressourcenmanagement bleibt bei den für den Katastrophenschutz zuständigen Ländern. Das neue Bundesamt soll aber helfen, dass der bundesweite Einsatz von Hilfskräften und Geräten effizienter wird.»

Das neue Bundesamt wird aus der Zentralstelle für Zivilschutz im Bundesverwaltungsamt aufgebaut. In einer ersten Aufbaustufe bis Jahresende wird das neue Amt bereits mit Fachpersonal verstärkt. Das BBK wird in sechs Kompetenzzentren (Krisenmanagement, Zivil- und Katastrophenschutz, kritische Infrastrukturen, Katastrophenmedizin, Zivilschutzforschung und Zivilschutzausbildung) gegliedert. Im Sinne einer schlanken Behördenstruktur sollen die administrativen Aufgaben in Verwaltungsgemeinschaft mit dem Bundesverwaltungsamt wahrgenommen werden.

Die Errichtung des neuen Bundesamtes wird von den Trägern des Zivil- und Katastrophenschutzes – insbesondere den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und Hilfsorganisationen – begrüßt.

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