26 Millionen Euro für die Jugendarbeit

Gesetzesnovelle stärkt Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen

„Ihr seid die Expertinnen und Experten eurer eigenen Sache!“

Das Gesetz ist ein Meilenstein für die Jugendpolitik in Thüringen. Das Land wird damit gesetzlich verpflichtet, die Kommunen bei der Jugendarbeit und der Schulsozialarbeit zu unterstützen. Das schafft Planungssicherheit für die Landkreise und kreisfreien Städte und nützt vor allem den jungen Menschen. Gleichzeitig werden Mitbestimmungsmöglichkeiten junger Menschen vor Ort und im Land ausgebaut,

so Matthias Hey, Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag.

Für die Stadt Eisenach bedeutet das 291.413 Euro im Jahr 2018 – das sind gut 60.000 Euro mehr als im Jahr davor, die für sämtliche kinder- und jugendbezogenen Projekte, Programme und Organisationen verwendet werden können. Wir nehmen Kinder und Jugendliche ernst, deshalb stärken wir ihre Mitbestimmungsrechte. Das ist deshalb so wichtig, weil sie nicht nur die Expertinnen und Experten ihrer eigenen Sache sind, sondern so im Alltag das Prinzip von Demokratie erlernen, so Eisenachs SPD Kreisvorsitzende Heidrun Sachse. Jugendliche ab 16 Jahren sind zur Kommunalwahl am 26. Mai wahlberechtigt – ich hoffe sehr, dass alle ihre demokratischen Rechte nutzen.

Junge Menschen im Freistaat können künftig mehr als je zuvor dauerhaft und verbindlich bei allen ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen mitbestimmen. Das Land stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten 15 Millionen Euro jährlich zur Verfügung, um die Kommunen bei ihrer gesetzlich verankerten Aufgabe, Angebote für Kinder und Jugendliche vorzuhalten, zu unterstützen. Gleichzeitig wird das Landesprogramm Schulsozialarbeit zur Pflichtaufgabe für das Land. Hierfür stellt das Land jedes Jahr 11,3 Millionen Euro zur Verfügung. Das haben die Regierungsfraktionen im Thüringer Landtag mit der Novellierung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetz (ThürKJHAG) beschlossen.

Zum Hintergrund:
Mit der Novellierung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetzes werden erstmalig Fördermittel für die örtliche Jugendförderung und die Schulsozialarbeit gesetzlich festgeschrieben. Sie wurden zudem in dieser Legislaturperiode beträchtlich erhöht. Die Novellierung ist die erfolgreiche Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgehaltenen Formulierung: „Die Jugendpauschale soll von bisher 11 auf 15 Millionen Euro erhöht und die Gelder dauerhaft bereitgestellt werden. Die Jugendpauschale, inklusive deren Höhe, soll mit einem Gesetz gesichert werden. Dadurch soll gute und tariflich bezahlte Arbeit in der Jugend und Jugendsozialarbeit gesichert und die Kommunen durch einen erhöhten Landesanteil bei einer bedarfsgerechten Kinder- und Jugendsozialarbeit entlastet werden.“