Bildungsprämie

Finanzielle Förderung der beruflichen Weiterbildung

Immer mehr Arbeitnehmer verspüren den Wunsch nach beruflicher Weiterentwicklung. Das erfordert ein ständiges Bemühen um Aneignung von neuem Wissen. Hier setzt die Bildungsprämie an, informiert Stefan Fricke, Leiter der Regionalen Service- Center Bad Salzungen und Eisenach.

Wer selbst aktiv wird und sich weiterbildet, wird mit einem staatlichen Zuschuss unterstützt. Denn gerade im Beruf ist es wichtig, fachlich „am Ball“ zu bleiben. Damit erlangen wir eine höhere Sicherheit und mehr Weitblick in einer Welt des Wandels, so der RSC Leiter.

Um gerade auch Erwerbstätigen mit geringem Einkommen die Teilhabe am lebenslangen Lernen zu erleichtern, führte die Bundesregierung mit der Bildungsprämie im Dezember 2008 ein neues Finanzierungsmodell ein. Mit diesem fördert der Bund individuelle berufsbezogene Weiterbildung. Berufsbezogen bedeutet, dass die ausgewählte Weiterbildung für den beruflichen Kontext wichtig sein muss – für die aktuelle oder eine geplante neue Tätigkeit. Einen “Prämiengutschein“ erhalten Erwerbstätige, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 Euro (oder 40.000Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mit dem Prämiengutschein erhält der Berechtigte 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Die restlichen Kosten sind durch den Interessenten zu finanzieren. Zu den Fördervoraussetzungen gehört, dass der Antragsteller  mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig, in Eltern- oder Erziehungszeit bzw. in Flexibler Altersrente ist. Pro Person kann jedes Kalenderjahr ein Prämiengutschein ausgestellt werden.

Informationen sind erhältlich bei der IHK Erfurt
Ansprechpartnerin: Anja Kästner, Tel.: 0361 3484150, e-mail: kaestner@erfurt.Ihk.de

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