Datenschutz-Grundverordnung verhindert nicht die Benotung von Schülern!

Immer wieder erreichen den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) Anfragen von Lehrkräften und Schulleitern. Sie sind unsicher, welche Daten sie nach dem Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) überhaupt noch verarbeiten dürfen.

Hier gibt der TLfDI Entwarnung! Wie auch bisher dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden, soweit dies zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Lehrkräfte bzw. der Schulen erforderlich ist. Damit sind die Benotung von Lernenden und die Zeugnisausgabe selbstverständlich wie bisher möglich.

Neue Anforderungen an die Schule und die Lehrkräfte werden nach der DS-GVO vor allem durch die neuen Informationspflichten gegenüber den Personen, deren Daten verarbeitet werden, gestellt. Sie sind umfassend über alle Umstände der Datenverarbeitung im schulischen Zusammenhang zu informieren. Die DS-GVO stellt zudem an die Einwilligung zur Datenverarbeitung höhere Anforderungen. Eine Einwilligung kommt nur in Betracht, wenn es um Datenverarbeitungen außerhalb der gesetzlichen Aufgaben der Schule geht. Schließlich sind die Verträge über die Auftragsverarbeitung zu prüfen und die technischen und organisatorischen Maßnahmen an die Anforderungen der DS-GVO anzupassen.

Der TLfDI führt im September 2018 Informationsveranstaltungen zur DS-GVO für Schulleiter durch. Er empfiehlt, dieses Angebot wahrzunehmen. Nähere Informationen erteilt das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (Thillm).

Wer schneller Informationen benötigt, kann sich unter https://www.tlfdi.de/tlfdi/europa/europaeischedsgvo/index.aspx über die Anforderungen der DS-GVO informieren. Diese Informationen stehen dort bereits seit längerem zur Verfügung. Natürlich können sich die Lehrkräfte und Schulleiter bei Fragen auch an den TLfDI wenden.

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