Im Durchschnitt 2.700,44 € sparen Eltern im Wartburgkreis

Neues Kindergartengesetz der Regierungsfraktionen bringt deutliche Qualitätsverbesserungen und 2. beitragsfreies Jahr

Thüringen spricht endlich wieder Kindergarten!, freut sich die Landtagsabgeordnete Anja Müller (DIE LINKE) über die am Donnerstag im Landtag beschlossene Änderung des Kindergarten-Gesetzes. Für viele Menschen, auch für mich, war es immer unerklärlich, warum in der ganzen Welt von „Kindergarten“ gesprochen wird, nur nicht im Geburtsland des Kindergartens, in Thüringen. Jetzt haben wir den Titel des Gesetzes von Kita-Gesetz in Kindergarten-Gesetz geändert und auch die Begriffe im Gesetz angepasst. Gleichzeitig bringen wir mit dem neuen Gesetz zusätzlich 650 Stellen in die Kindergärten und ein weiteres beitragsfreies Jahr auf den Weg – ein deutliches Zeichen, dass die frühkindliche Bildung ein Schwerpunkt der Regierungspolitik unter unserem Ministerpräsidenten Bodo Ramelow ist.

Müller, die als Mitglied des Petitionsausschuss im Landtag intensiv mit der Ausgestaltung des Kindergartengesetzes beschäftigt hat, betont:

Mehrfach, beginnend Anfang 2018, wurden durch RotRotGrün Verbesserungen im Kita-Betreuungsschlüssel vorgenommen und dazu die Ausstattung größerer Kindergärten mit Leitungspersonal verbessert. Wenn jetzt nach der aktuellen Gesetzesänderung mit Beginn des Jahres 2020 noch günstigere Ausfallregelungen für ErzieherInnen für Urlaub, Krankheit und Fortbildung sowie ein verbesserter Personalschlüssel für die 4-5 Jährigen Kinder von 1:16 auf 1:14 hinzukommen, wurden insgesamt in dieser Legislaturperiode Stellenanteile für mehr als 1.100 ErzieherInnen zusätzlich an die Thüringer Kindergärten gegeben, ohne zusätzliche Belastung der Eltern und der Kommunen. Allein die jetzt am Donnerstag im Landtag beschlossenen Verbesserungen am Gesetz machen für den Landkreis einen Zuwachs von 31,3 Vollzeit-Stellen aus (9,6 durch den neuen Personalschlüssel und 21,7 Stellen durch die besseren Ausfallregelungen). Mit den erreichten Verbesserungen steht nun mehr Zeit für die Arbeit mit den Kindern zur Verfügung. Dies stärkt die Qualität und entlastet die Fachkräfte.

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Gleichzeitig mit den Maßnahmen zur Stärkung der Qualität hat die RotRotGrüne Koalition in den Ausstieg aus den Elterngebühren investiert, indem am 01.01.2018 das erste und ab 01.08. 2020 das zweite beitragsfreie Jahr durch Gesetz beschlossen und durch Überweisungen des Landes an die Kommunen abgesichert wurde. Die rechnerische Entlastung für die betreffenden Familien durch den Wegfall des Elternbeitrages liegt im Landkreis durchschnittlich bei ca. 2.700,44 Euro für beide Jahre zusammen.*

Wir übernehmen als Land die 2.700 Euro der Eltern, weil wir Familien entlasten wollen und weil für uns der Kindergarten eine Bildungseinrichtung ist. Der Besuch von Bildungseinrichtungen sollte für alle Menschen gebührenfrei sein. Es sind unter anderem der Busfahrer, die Pflegefachkraft und die Verkäuferin, welche wir hier entlasten. Das eingesparte Geld kann von den Familien besser verwendet werden als für Kita-Gebühren, so Müller.

Auch weiter ab 2020, so haben LINKE, SPD und Grüne verabredet, wird der Kindergartenbereich einen Schwerpunkt bilden. Bereits heute sind weitere Verbesserungen im Personalschlüssel geplant. Zudem soll das jetzt mit gut 2 Mill. Euro begonnene Programm für eine duale Erzieherinnen- und Erzieherausbildung (PiA) soll dann verstetigt werden. Auch dazu Anja Müller:

Verbesserungen des Personalschlüssels setzt gute und bezahlte Ausbildung von ErzieherInnen voraus. Ich habe mir als Ziel gesetzt, dass der Thüringer Landtag in der neuen Legislaturperiode als eines der ersten Maßnahmen die Kindergartenfinanzierung so umgestellt wird, dass die Träger selbst Ausbildungsstellen zur Verfügung stellen und dafür auch ein ordentliches Ausbildungsentgelt bezahlen können. Auch die Entlastung der Familien soll weitergehen, denn am Ende, da sind sich alle drei Partner einig, soll die vollkommene Beitragsfreiheit für die Kita-Eltern erreicht werden.

Zum Abschluss verweist die Linkenpolitikerin auf die häufig in der veröffentlichten Meinung falsch wiedergegebene Schwerpunktsetzung des neuen Gesetzes:

Fest steht, dass 58% durch die aktuelle Kita-Gesetz-Änderung zusätzlich aufgewendeten Mittel in die Verbesserung der Qualität gehen, 42% in den Ausbau der Beitragsfreiheit.

*siehe Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolf (DIE LINKE) vom 02.08.2019, Drucksache Nr. 7541, S. 35.

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