Mindestschülerzahlen im neuen Schulgesetz dürfen nur ein Richtwert sein

Derzeit wird über das neue Thüringer Schulgesetz diskutiert. Besonders die vorgeschlagenen Mindestschülerzahlen für Schulen wecken Befürchtungen von Schulschließungen.

Maik Klotzbach, Kreisvorsitzender der SPD, erklärt dazu:

Grundsätzlich sind Richtgrößen gut und wichtig für die Schulnetzplanung. Sie geben eine Orientierung für langfristig stabile Strukturen. Die derzeit im Raum stehenden Zahlen sind bis zum Beschluss des Gesetzes noch gut abzuwägen. Bei allem Verständnis für den Erhalt der kleinen Schulen, darf ein Aspekt nicht vergessen werden. Je geringer die Schülerzahl in den Klassen, umso mehr Lehrer werden in Summe benötigt. Das geht dann zu Lasten der größeren Schulen. Und Lehrer sind derzeit nicht im Überfluss vorhanden. Die Schülerzahlen im Schulgesetz dürfen aber immer nur ein Richtwert sein. Besonders im ländlichen Raum, wo die Wege zur Schule lang werden, muss das Abweichen von den Schülerzahlen möglich sein. Hier muss es eine gute Abwägung geben, die das Wohl der Schüler im Blick hat. Schlußendlich liegt die Entscheidung sowieso bei den Kommunalparlamenten, die das Schnulnetz beschließen.