Wichtiges rund um Schüler-Ferienjobs

Die Sommerferien stehen kurz bevor. Viele Schüler nutzen die Gelegenheit, um ihr Taschengeld aufzubessern und sich mit einem Ferienjob etwas dazu zu verdienen. Möglichkeiten gibt es viele: Eis verkaufen, Würstchen braten, Aushilfe im Supermarkt. Die Stadtverwaltung Eisenach hat als Service für die jungen Leute alle wichtigen Informationen rund um Schüler-Ferienjobs zusammengefasst und wird ein Infoblatt an die Eisenacher Schulen ausreichen.

13 und 14 Jahre alte Schüler
13 oder 14 Jahre alte Schüler brauchen zum Arbeiten die Zustimmung der Eltern. Stimmen sie zu, sind bis zu zwei Stunden Arbeit, in der Landwirtschaft drei Stunden täglich, zwischen 8 und 18 Uhr ok. Damit gemeint sind leichte Tätigkeiten: zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitungen austragen oder Botengänge erledigen.

Zwischen 15 und 17 Jahre alte Schüler
In erster Linie sollen sich Schüler in den Ferien erholen. Damit das nicht zu kurz kommt, ist gesetzlich festgelegt, dass Schüler nicht länger als vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben dürfen. Geregelt ist auch, dass körperliche oder gefährliche Arbeit tabu ist. Schwere Gegenstände tragen, mit Chemikalien hantieren oder tempoabhängig arbeiten (Akkordarbeit) – all das darf der Chef nicht verlangen. Bis zu acht Stunden Arbeit täglich sind in Ordnung, allerdings nicht mehr als 40 Stunden pro Woche. Die Arbeitszeit muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Ausnahmen gibt es für Schüler, die bereits 16 Jahre alt sind. Sie dürfen zum Beispiel in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten, aber nicht an Wochenenden (ausgenommen sind beispielsweise Sportveranstaltungen). Wichtig ist das Einhalten von Pausen während der Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause bei einer täglichen Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden, bei mehr als sechs Stunden sind es 60 Minuten Pause.

Ausführliche Informationen gibt es online: http://jugend.dgb.de/ausbildung/dein-recht/arbeitsschutz

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Selbstverständlich sind Ferienjobber versichert und zwar bei der Unfallversicherung des Arbeitgebers. Der Versicherungsschutz gilt ab dem ersten Arbeitstag und auch für den Weg zur Arbeit sowie zurück nach Hause.

Den Mindestlohn – derzeit 8,50 Euro pro Stunde – bekommen Ferienjobber, die älter als 18 Jahre sind. Den Mindestlohn bekommt auch, wer als Ferienjob eine geringfügige Beschäftigung (bis zu 450 Euro pro Monat) angenommen hat. Als geringfügig Beschäftigter darf man maximal 52 Stunden im Monat arbeiten. Diese Regelung gilt nicht für Ferienjobber unter 18 Jahre. Wichtig für alle Ferienjobber ist, dass die Arbeit fair bezahlt wird. Wer mehr als 900 Euro brutto im Monat verdient (monatlicher Lohnsteuerfreibetrag), zahlt Lohnsteuer. Die Steuer wird normalerweise im nächsten Jahr erstattet. Dafür braucht der Arbeitgeber die elektronische Lohnsteuerkarte. Beiträge zur Sozialversicherung sind nicht zu zahlen.

Ein Ferienjob sollte nur dann angenommen werden, wenn ein schriftlicher Vertrag vorliegt. Dieser sollte zuvor in Ruhe gelesen werden, im Idealfall gemeinsam mit den Eltern. Unterschrieben werden sollte der Vertrag nur dann, wenn die Inhalte verstanden worden sind und im Vertrag ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und der Lohn geregelt sind.

Hilfe im Ernstfall – was tun?
Sollte sich ein Arbeitgeber nicht an die Gesetze halten, dann sollten Schüler gemeinsam mit ihren Eltern etwas dagegen unternehmen. Sie können sich direkt an die zuständige Behörde wenden. Für Eisenach ist es das Landesamt für Verbraucherschutz (Abteilung Arbeitsschutz, Regionalinspektion Südthüringen, Karl-Liebknecht-Straße 4 in 98527 Suhl, Tel.: 03681 / 734800, Fax: 03681 / 734890, E-Mail: as-sued@tlv.thueringen.de). Das städtische Jugendamt nimmt ebenfalls Informationen entgegen (03691 / 670772) und schaltet dann die Suhler Behörde ein.

Quelle: Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe- unter Bezug auf den DGB.

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