Evakuierungsübung der Georgenschule
Um 9:30 Uhr ging am heutigen Freitag, 28. April, der Alarm „Brandmeldeanlage Georgenschule“ bei der Eisenacher Berufsfeuerwehr ein. Zum Glück nur die jährliche Übung inklusive Evakuierung, begleitet und unterstützt von der Feuerwehr.
Bereits drei Minuten nach dem Auslösen der Brandmeldeanlage war die Schule geräumt. Alle Kinder, Lehrer und Erzieher hatten sich auf dem Sammelplatz vor der Georgenkirche versammelt. Weitere vier Minuten danach erreichte die Feuerwehr die Schule. Wie in einem echten Einsatz stellte sich der Löschzug der Berufsfeuerwehr vor dem Gebäude in Bereitschaft, der Einsatzleiter ging zur Lageerkundung und der Angriffstrupp zur Brandbekämpfung vor. Bereits nach wenigen Minuten konnte aus dem geräumten Gebäude Entwarnung gegeben werden.
Auch, wenn dies eine Übung war, kommt immer der gesamte Löschzug der Berufsfeuerwehr Eisenach zum Einsatz. Denn beim Auslösen einer Brandmeldeanlage oder eines Rauchmelders ist für die Feuerwehr immer von einem realen Brand auszugehen, mit Menschenleben in Gefahr. Dabei ist unerheblich, ob der Alarm anlagentechnisch durch einen Rauchmelder ausgelöst wurde oder bewusst durch einen Handdruckmelder.
Mit der heutigen Übung ist die Feuerwehr Eisenach sehr zufrieden. Lediglich die Anfahrt zur Einsatzstelle machte den Einsatzkräften zu schaffen.
Nach Paragraf 38 Straßenverkehrsordnung muss jeder Verkehrsteilnehmer „sofort freie Bahn“ schaffen, wenn Fahrzeuge mit eingeschalteten blauem Blinklicht und Sondersignal beziehungsweise Martinshorn anfahren. Begründet ist dies darin, dass bei Fahrzeugen, welche entsprechende Sonderrechte in Anspruch nehmen „höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten“.
Dies bedeutet nicht zwingend, dass andere Verkehrsteilnehmer anhalten müssen, insbesondere nicht bei Gegenverkehr. Verkehrsteilnehmer sollten immer beachten, dass Feuerwehr und Rettungsdienst mit großen Einsatzfahrzeugen und Lastwagen unterwegs sind, die entsprechende Durchfahrtsbreiten und Wenderadien benötigen. Verkehrsteilnehmer sollten also immer ausreichend Platz lassen, auch an Ampeln oder in Kreisverkehren. Wenn die Einsatzfahrzeuge nicht behindert werden, sollten Verkehrsteilnehmer einfach weiter fahren, da dies ein geringeres Risiko birgt, als ein stehendes Hindernis. Unter Ausschluss einer Gefährdung und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit können Verkehrsteilnehmer zum Beispiel auch Sperrflächen oder Gehwege befahren. Dies jedoch nur dann, wenn es erforderlich ist, um für Fahrzeuge mit Sonder- und Wegerechten die Durchfahrt zu ermöglichen.