Hilfseinsätze der Eisenacher Berufsfeuerwehr

Hilfe nach Unfall auf der Autobahn
Am Samstag (27. September), war die Eisenacher Berufsfeuerwehr bereits kurz nach 8.15 Uhr nach einem Unfall auf der Autobahn A4 zu Hilfe gerufen worden. Ein Pkw war auf einen Lkw aufgefahren. Als die Feuerwehrmänner an Unfallort eintrafen, versorgte der Rettungsdienst bereits drei Verletzte; eine Person war tödlich verunglückt. Die Wehrmänner unterstützten den Rettungsdienst bei der Versorgung der Verletzten, sicherten die Unfallstelle und beseitigten ausgelaufene Betriebsflüssigkeiten mit Ölbindemittel von der Fahrbahn. Nach den Ermittlungen der Polizei bargen die Wehrmänner den tödlich Verletzten mit Hilfe hydraulischer Rettungsgeräte aus dem Fahrzeugwrack. Der Einsatz dauerte bis kurz vor 11 Uhr. Die Freiwillige Feuerwehr Eisenach-Mitte sicherte von kurz vor 9 Uhr bis gegen 11 Uhr die Stadtbereitschaft in der Feuerwache.

Hilfe nach Motorrad-Unfall
Die Hilfe Eisenacher Berufsfeuerwehr wurde am Sonntag nachmittag (28. September), kurz nach 14.30 Uhr, nach einem Verkehrsunfall auf der Bundesstraße B 84 zwischen Eisenach und Förtha angefordert. Ein Motorrad war in einer Kurve von der Fahrbahn abgekommen und unter der Leitplanke eingeklemmt. Fahrer und Sozius wurden schwer verletzt. Die Feuerwehrmänner transportierten die Mitfahrerin, die zudem etwa 15 Meter neben der Straße an einem Abhang lag, mit einem Spinboard zum Rettungswagen. Außerdem unterstützten sie den Rettungsdienst beim weiteren Transport und der Versorgung der beiden Verletzten.

Sperrung wegen Einsturzgefahr eines Hintergebäudes
Am Samstag nachmittag (27. September), 13.30 Uhr war ein einsturzgefährdetes Gebäude in der Alexanderstraße der Grund für einen weiteren Einsatz der Berufsfeuerwehr. Teile eines Abrisshauses im hinteren Grundstücksbereich drohen auf das Nachbargrundstück zu fallen. Das Gebäude wurde von der Drehleiter aus kontrolliert. Wegen der Einsturzgefahr sperrten die Feuerwehrmänner mit einem Absperrband den gefährdeten Bereich und informierten den Eigentümer des Nachbargrundstücks. Das städtische Bau- und Umweltamt wird weitere erforderliche Maßnahmen veranlassen.

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