Unregelmäßigkeiten bei Gaststättenkontrollen

Im Ergebnis der bundesweiten Schwerpunktprüfung im Hotel- und Gaststättengewerbe am 20. und 21. März überprüften Zöllnerinnen und Zöllner des Standortes Erfurt insgesamt 14 Betriebe und 93 Arbeitnehmer in Erfurt und Eisenach.
Dabei leiteten sie zwei Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthaltes gegen einen 20-jährigen Tunesier und einen 25-jährigen Inder ein, die bei der Prüfung ohne entsprechende Erlaubnis in der Küche zweier verschiedener Restaurants arbeiteten.
Gegen die jeweiligen Arbeitgeber wird wegen des Verdachts der illegalen Beschäftigung ebenfalls ermittelt. Die Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis kann mit einem Bußgeld bis 500.000 Euro geahndet werden.
In einer weiteren Gaststätte trafen die Zöllner einen 25-jährigen indischen Staatsangehörigen beim Spülen in der Küche an. Auf Grund dessen, dass er keine gültige Arbeitserlaubnis vorweisen konnte, leiteten die Beamten ein Bußgeldverfahren sowohl gegen ihn als auch gegen seinen Arbeitgeber ein. Gegen den Arbeitgeber wird nun wegen des Verdachts der Beschäftigung eines Ausländers ohne gültige Arbeitserlaubnis ermittelt.
Außerdem stellten die Beamten bei ihren Prüfungen noch weitere Verstöße, unter anderem gegen die Sofortmeldepflicht und gegen die Mitführungspflicht von Aus-weisdokumenten, fest.

Hintergrund:
In Erfurt, Suhl, Nordhausen, Jena, Gera, Zwickau, Chemnitz, Plauen und Annaberg-Buchholz befinden sich Standorte des Hauptzollamtes Erfurt, die für die Bekämpfung der Schwarzarbeit zuständig sind.
Die Zöllnerinnen und Zöllner des Standortes Erfurt führten im Jahr 2013 insgesamt 3.245 Personenbefragungen und knapp 500 Firmenprüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch. Auf Grund der festgestellten Verstöße leiteten sie 335 Bußgeldverfahren und 1.580 Strafverfahren ein. Die im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen festgestellte Schadenssumme belief sich im Jahr 2013 auf über 8 Mio. Euro.