Ab ersten April gilt neue Promilleregelung
Ab dem 1. April 2001 gilt die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, wonach Fahrten mit 0,5 Promille Alkohol im Blut mindestens eine Geldbuße von 500 DM, ein Fahrverbot von einem Monat und vier Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister [...]