Strenge Vorschriften für Knaller
Mit Blick auf den bevorstehenden Jahreswechsel weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass entsprechend der Sprengstoffverordnung der Verkauf pyrotechnischer Erzeugnisse (Klasse II – Feuerwerkskörper, die nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden dürfen) in diesem Jahr vom 29. bis 31. Dezember gestattet ist. Voraussetzung ist, dass der Verkauf unter Benennung [...]