Arbeitssicherheit beim Heimwerken

Heimkompressoren besser prüfen lassen – Gehörschutz dringend geboten

Günstige Kompressoren für den Heimgebrauch sind in Baumärkten und online für kleines Geld zu haben. Der Umgang mit den kleinen Druckspeichern birgt allerdings auch Gefahren. Richtiges Betreiben und regelmäßige Wartung des Kompressors sind sicherheitsrelevant. Der TÜV Thüringen rät, die mobilen Druckgeräte regelmäßig von unabhängiger Seite begutachten zu lassen, auch wenn nicht in allen Bundesländern eine Prüfpflicht besteht.

Druckluft wird nicht nur in Werkstätten und Industriebetrieben genutzt, sie wird auch immer beliebter bei deutschen Hobby-Schraubern und Heimwerkern. Damit lässt sich eine Vielzahl nützlicher Helferlein betreiben. Ob Hochdruckreiniger, Lackierpistole, Druckluft-Tacker, Handreifenfüllmesser, Schlagschrauber oder Meißelhammer, das Zubehör und die Einsatzgebiete eines Kompressors sind vielfältig. Da bleibt kaum ein Wunsch offen.

Was viele Privatanwender allerdings nicht wissen ist, dass die kleinen Druckspeicher bis zu 10 bar Druck aufbauen können und somit von ihnen ein Gefährdungspotential ausgeht. Kompressoren mit einem Fassungsvermögen von 20 Litern haben immerhin bei einem aufgebauten Betriebsdruck von 6 bar einen Energieinhalt, der einer Sprengkraft von etwa 10 Feuerwerkskörpern entspricht. Im gewerblichen Bereich unterliegen Kompressoren daher als Druckbehälter einer regelmäßigen Überwachungspflicht. Im privatgenutzten Umfeld ist die Prüfpflicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Diese ist zwar fast überall entsprechend dem Baurecht vorgeschrieben, wird allerdings nur selten ernst genommen. Passieren dann aufgrund von versagenden Sicherheitsventilen oder verschlissenen Schläuchen Unfälle mit Unbeteiligten, macht sich auch ein privater Betreiber unter Umständen bei fehlenden Prüfungen strafbar.

Kompressoren dürfen nur nach ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch verwendet werden. Die Sicherheitshinweise des Herstellers müssen bei der Benutzung unbedingt beachtet werden. Unbeteiligte und vor allem Kinder dürfen sich nicht im unmittelbaren Arbeitsumfeld bewegen. Aufgrund der sehr hohen Lärmbelastung der Luftverdichter empfehlen die Druckexperten des TÜV Thüringen, dringend einen Gehörschutz zu tragen.

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