Deutscher Bundestag stärkt Rechte von Frauen

Uneingeschränkte Gültigkeit der Istanbul-Konvention und Prüfung der gesetzlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafrechts

Seit dem 1. Februar 2023 ist das Internationale Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, ratifiziert. Bereits im letzten Jahr hat der Deutsche Bundestag den umstrittenen Paragraphen 219a, der faktisch ein Informationsverbot für Schwangerschaftsabbrüche darstellte, abgeschafft. In einer Kommission soll darüber hinaus geprüft werden, wie Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches gesetzlich reguliert werden können.

Weltweit erstarken rechtspopulistische und antifeministische Bewegungen – auch in Deutschland. Die Antwort der Regierungskoalition ist eine moderne Gesellschaftspolitik sein, die Demokratieförderung und Geschlechtergerechtigkeit ganz oben auf die Agenda setzt. Einige Erfolge konnten in kürzester Zeit umgesetzt werden, wie die Abschaffung des Informationsverbotes für Schwangerschaftsabbrüche und die Ratifizierung der Istanbul-Konvention. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Tina Rudolph macht deutlich:

Gesetzliche Regulierungen sollten die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen schützen und sie nicht in ihrer Ausübung einschränken. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir nach der Abschaffung des Informationsverbotes für Schwangerschaftsabbrüche auch Alternativen zum Paragraphen 218 ausloten.

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In einer Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, die in Kürze starten soll, werden Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafrechts geprüft. Aus der Sicht der Bundesregierung sollte die Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht im Strafgesetzbuch geregelt werden. Zudem soll den sogenannten Gehsteigbelästigungen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben werden.

Jeden Tag gibt es in Deutschland einen polizeilich registrierten Tötungsversuch an einer Frau. Daher konkretisieren wir das Strafrecht: Ist eine Straftat durch das Geschlecht des Opfers motiviert, soll dies zu einer Verschärfung der Strafe führen., erklärt die Bundestagsabgeordnete Rudolph.

Mit der Umsetzung der Istanbul-Konvention setzt Deutschland auch international ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen. Die Bundesregierung hat die vor vier Jahren von Deutschland eingelegten Vorbehalte gegen einzelne Artikel des Internationalen Übereinkommens nicht aufrechterhalten. Somit gilt die Istanbul-Konvention seit dem 1. Februar 2023 uneingeschränkt. Darin enthalten sind umfassende Verpflichtungen zum Opferschutz, Prävention und Strafverfolgung sowie die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen. Der Deutsche Bundestag plant, das Strafrecht dahingehend zu konkretisieren. Der entsprechende Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Sanktionen-rechts befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.

Am Weltfrauentag darf jedoch auch die internationale Perspektive nicht vergessen werden. Die sexuelle und reproduktive Gesundheit von unzähligen Frauen und Mädchen ist täglich bedroht z.B. durch Praktiken wie die weibliche Genitalverstümmelung. Im Koalitionsvertrag der Regierungskoalition ist deshalb vereinbart, sich in der Entwicklungszusammenarbeit auch umfassend für die Rechte von Frauen und Mädchen einzusetzen.

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