Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der Corona-Pandemie – aktualisierte Version der Thüringer Verordnung

Gesundheitsministerin Heike Werner hat am 7. April 2020 die am 27. März in Kraft getretene Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 aktualisiert und dabei geringfügige Anpassungen vorgenommen:

Zweite Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2

Für den Handel, Liefer- und Postdienste sowie Callcenter und Großraumbüros gibt es zudem konkretisierende Erlasse zu den anzuwendenden Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen:

Darüber hinaus regelt eine Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, dass zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung auch an Sonn- und Feiertagen Arzneimittel und sonstige medizinischen Produkte sowie Lebensmitteln und Hygieneartikeln komissioniert und angeliefert werden dürfen.

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Am 3. April ist der Thüringer Bußgeldkatalog Coronavirus veröffentlicht worden. Dieser wurde im Zuge der Anpassungen der Thüringer Verordnung ebenfalls aktualisiert. Die geänderte Fassung trat zum 8. April 2020 in Kraft:

Thüringer Bußgeldkatalog Coronavirus – erste Änderung

 

Quelle:

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
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