Ende der Benachteiligung von Beamten

BARMER verzeichnet steigendes Interesse an gesetzlicher Krankenversicherung

Die BARMER in Thüringen verzeichnet einen deutlich gestiegenen Beratungsbedarf angehender Beamter. Grund dafür ist das im Juli verabschiedete Gesetz, das angehenden Beamten die Möglichkeit bietet, zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu wählen. Mit der sogenannten Pauschalen Beihilfe erhalten alle, die neu verbeamtet werden oder bereits jetzt freiwillig gesetzlich versichert sind, ab dem 1. Januar 2020 die Hälfte des Krankenkassenbeitrags vom Arbeitgeber. Bislang müssen gesetzlich versicherte Beamte den vollen Beitragssatz von mindestens 14,6 Prozent allein zahlen. Vielfach sind die neuen Möglichkeiten, die es bislang ausschließlich in Thüringen und Hamburg gibt, den Beamtinnen und Beamten jedoch nicht bekannt.

Mit der Aussicht auf die Pauschale Beihilfe sind viele angehende Beamte sogar bereit, bis zum 1. Januar 2020 den vollen Beitrag allein zu tragen, berichtet BARMER Landesgeschäftsführerin Birgit Dziuk aus den Erfahrungen der vergangenen Monate.

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Bei der BARMER ist man überzeugt, dass sich künftig immer mehr Beamtinnen und Beamte für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden werden.

Umfassende Informationen für alle Beamten, die sich gesetzlich krankenversichern und vom Arbeitgeberzuschuss profitieren wollen, gibt es in allen unseren Geschäftsstellen in Thüringen, macht Birgit Dziuk aufmerksam.

In Thüringen sind über 90 Prozent der Menschen gesetzlich versichert und profitieren von den Vorteilen: kostenfreie Familienversicherung, gesetzlich garantierter Leistungsumfang ohne in Vorkasse gehen zu müssen und eine Beitragshöhe, die vom Einkommen abhängig ist und nicht von Alter oder Vorerkrankungen.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist attraktiv wie nie zuvor. Wir brauchen die Konkurrenz zu den privaten Krankenversicherungen nicht zu scheuen, ist die BARMER Landesgeschäftsführerin überzeugt.

Auf einen Blick:
• In Thüringen haben Beamte von 2020 an die Wahl, ob sie sich privat krankenversichern oder gesetzlich und dabei von der sogenannten Pauschalen Beihilfe profitieren.
• Das Land übernimmt dann bei gesetzlich krankenversicherten Beamten die Hälfte der Krankenkassenbeiträge als pauschale Beihilfe. Beamte zahlen somit, vergleichbar mit Arbeitnehmern, nur noch den halben Beitrag.
• Die Regelung gilt für neu verbeamtete Landesdiener und jene Beamte und Versorgungsempfänger, die bereits jetzt freiwillig gesetzlich krankenversichert sind.
• Thüringen ist zusammen mit Hamburg das zweite Bundesland, das bereits verbeamteten Bediensteten diese Möglichkeit einräumt. In Bremen, wo der Wahltarif ebenfalls vom Senat beschlossen wurde, muss die Bürgerschaft noch zustimmen. Bisher mussten bereits verbeamtete Bedienstete in Thüringen ihre Versicherungsbeiträge komplett selbst tragen.