Härtefallfonds für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen beschlossen

Symbolbild

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

Der Deutsche Bundestag hat heute die Energiepreisbremse in der Höhe von 200 Milliarden Euro beschlossen. Dabei ist es für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gelungen, über die allgemeingültigen Maßnahmen der Gas- und Strompreisbremse, die 70% der Mehrkosten abdecken, hinaus noch einen Härtefallfonds bereitzustellen, der zu 100%  das Defizit dieser Einrichtungen mindert. Insgesamt stehen dafür 8 Milliarden Euro zur Verfügung.

Für die Krankenhäuser ist vorgesehen, dass der Bund über den Wirtschaftsstabilisierungsfond (WSF) den Krankenhäusern insgesamt 6 Milliarden Euro für die Jahre 2023 und 2024 zur Verfügung stellt, 4,5 Milliarden für 2023 und 1,5 Milliarden für 2024. In einem Sofortprogramm erhalten die Krankenhäusern bis Ende März entsprechend ihrer Bettenzahl insgesamt 1,5 Milliarden in drei Tranchen. Das ergibt ca. 3.000 Euro je Bett. Für Thüringens Krankenhäuser bedeutet dies etwa 45 Millionen Euro insgesamt als unmittelbare Unterstützung.

Für Pflegeeinrichtungen gilt, dass der Bund über den Ausgleichsfonds beim BAS, in dem die Beiträge und Überschüsse verwaltet werden, den Pflegekassen  insgesamt bis zu 2 Milliarden Euro für die Jahre 2023 und 2024 zur Verfügung stellt, 1,5 Milliarden für 2023 bis zum 6.1.2023 und 500 Millionen für 2024 bis zum 5.1.2024. Die Pflegeeinrichtungen melden die Differenz der Ausgaben für den Verbrauch von Erdgas, Fernwärme und Strom zwischen dem Referenzmonat März 2022 und den Monaten  ab Oktober die auszahlende Pflegekasse. Die Pflegekassen überweisen den Differenzbetrag innerhalb von 4 Wochen.

Die Bundestagsabgeordnete Tina Rudolph (SPD) erklärt dazu:

In keinem Krankenhaus und in keiner Pflegeeinrichtung darf aufgrund von Preissteigerungen wortwörtlich das Licht ausgehen. Es gilt diese wichtigen Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge mit ihren Energiekosten nicht alleine zu lassen. Deshalb unterstützt der Bund die Krankenhäuser in Thüringen insgesamt mit etwa 190 Millionen Euro.

Sowohl Krankenhäuser als auch Pflegeeinrichtungen werden verpflichtet, eine Energieberatung durchführen zu lassen. Ansonsten werden ihnen die Gelder gekürzt.

Klar ist auch, dass die Regelungen zum Boni- und Dividendenverbot wie für die anderen Unternehmen auch für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gelten. D.h. Unternehmen, die über 25 Millionen Euro Zuschüsse erhalten, dürfen die Boni für ihre Leitungsebene nicht erhöhen und Unternehmen, die über 50 Millionen Euro Zuwendung in Anspruch nehmen, gar keine Boni und Dividenden mehr ausschütten.

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