Hinweise für die Patienten zur Nutzung der Terminvermittlung der KV Thüringen

Der Bundesgesetzgeber hat die Kassenärztlichen Vereinigungen mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz verpflichtet, Terminservicestellen zur Vermittlung von Facharztterminen einzurichten. Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen wird dieser Verpflichtung nachkommen und eine entsprechende Stelle, wie im Gesetz festgelegt, zum 23.01.2016 einrichten. Da dieser Tag auf einen Sonnabend fällt, wird die Terminvermittlung ab dem 25.01.2016 beginnen. Sie ist Montag bis Freitag jeweils 9-12 Uhr und Dienstag zusätzlich 14-17 Uhr unter der Telefonnummer 03643 779-6042 zu erreichen. Da in der politischen Diskussion und auch in der medialen Darstellung des Themas die Zugangsvoraussetzungen für Patienten gar nicht oder nur bruchstückhaft und zum Teil falsch wiedergegeben wurden, möchten wir diese hier für Sie dokumentieren. Diese Zugangsvoraussetzungen werden nicht von der Kassenärztlichen Vereinigung festgelegt, sondern wurden vom Bundesgesetzgeber vorgegeben und vom Gemeinsamen Bundesausschuss entsprechend den Vorgaben des Gesetzgebers konkretisiert.

Die Terminservicestelle vermittelt Patienten einen Termin:
• die eine entsprechend gekennzeichnete Überweisung zu einem Facharzt haben (Aufkleber mit Überweisungscode),
• die wegen einer akuten Erkrankung einen Termin beim Augenarzt oder Frauenarzt benötigen (auch ohne Überweisung).

Vom Terminservice ausgenommen sind:
• Bagatellerkrankungen,
• Routineuntersuchungen,
• Vorsorgetermine.

Des weiteren hat der Gesetzgeber festgelegt:
• Die Terminservicestelle muss dem Patienten innerhalb einer Woche einen Termin anbieten, der spätestens vier Wochen nach der Überweisung (bei überweisungsfreien Terminvermittlungen vier Wochen nach dem Vermittlungsersuchen) liegt.
• Es werden keine Termine beim Wunscharzt des Patienten vermittelt, d. h. das Recht auf freie Arztwahl ist für die Terminvermittlung vom Gesetzgeber ausdrücklich aufgehoben. Die Patienten haben jedoch nach wie vor die Möglichkeit, ohne Terminvermittlung selbst bei einem Arzt ihrer Wahl einen Termin zu vereinbaren. Bei der Suche danach können sie u. a. die Online-Arztsuche der KV Thüringen auf www.kvt.de nutzen.
• Wenn kein Termin bei einem ambulant tätigen Arzt (Arztpraxis, Medizinisches Versorgungszentrum) zur Verfügung steht, fragt die Terminservicestelle bei einem Krankenhaus an, das einen Arzt des entsprechenden Fachgebiets gemeldet hat.
• Die Arztpraxis bzw. die Klinik muss für den Patienten in zumutbarer Entfernung liegen.*
• Die Patienten werden von der Terminservicestelle über den vermittelten Termin informiert. Wenn Sie diesen nicht wahrnehmen können oder wollen, sollen sie den Arzt informieren.

Anzeige

*Eine zumutbare Entfernung ist laut Definition des Gemeinsamen Bundesausschusses bei Ärzten der allgemeinen fachärztlichen Versorgung (z. B. Augenärzte, Hautärzte) die Entfernung zum nächsten Arzt der Fachgruppe zuzüglich einer Fahrzeit von 30 Minuten. Bei Ärzten der spezialisierten und gesonderten fachärztlichen Versorgung (z. B.Kardiologen, Radiologen) entspricht sie der Entfernung zum nächsten Arzt der Fachgruppe zuzüglich einer Fahrzeit von 60 Minuten.

Über die Festlegungen des Gesetzgebers hinaus weist die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen auf folgendes hin:
• Es könnennur Termine vermitteln werden, die von ambulant tätigen Ärzten (oder Krankenhäusern) als frei gemeldet wurden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben nicht das Recht, Ärzten oder Krankenhäusern Patienten zwangsweise zuzuweisen.
• Die Verträge der Kassenärztlichen Vereinigung mit der AOK PLUS und der Techniker Krankenkasse zur Überweisungssteuerung bei aus medizinischer Sicht dringenden Terminen (Überweisung innerhalb eines Tages oder einer Woche) sind weiter in Kraft. Diese Möglichkeiten bestehen nach medizinischer Indikation zusätzlich zur Terminvermittlung. Diese Termine werden jedoch direkt zwischen dem überweisendem Arzt und dem weiter behandelndem Arzt vereinbart. Sie werden nicht über die Terminservicestelle vermittelt. Die KV Thüringen bemüht sich weiter darum, auch mit anderen Krankenkassen entsprechende Verträge zu abzuschließen.
• Patientenanliegen, in denen es nicht um die Vermittlung eines Facharzttermins geht, werden bei der KV Thüringen nach wie vor am Patiententelefon entgegengenommen. Das Patiententelefon ist Montag bis Freitag 10 bis 12 Uhr und zusätzlich am Donnerstag 14 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 03643 808-4222 zu erreichen. Das Patiententelefon der KV Thüringen existiert seit zweieinhalb Jahren und hat seitdem mehr als 3.000 Patientenanliegen bearbeitet, darunter knapp 200 Terminwünsche. Erfahrungen der KV Sachsen mit der Vermittlung von Facharztterminen haben gezeigt, dass ca. 60 Prozent der Anrufer bei der Terminservicestelle keinen Termin suchten, sondern andere Anliegen vortrugen.

Kritik an der Termingarantie bleibt
Über diese Serviceinformationen hinaus erklärt die KV Thüringen zum Thema Termingarantie: Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen hält an ihrer Kritik an der staatlich verordneten Terminvermittlung fest. Sie ist kein geeignetes Mittel, um medizinisch notwendige Termine bereitzustellen. Medizinisch notwendige Termine erhalten Patienten in Thüringen in den meisten Fällen direkt oder im Zuge einer Überweisungssteuerung zwischen den Ärzten. Darüber hinaus können Ärzte nur die Termine anbieten, die sie zur Verfügung haben. Dies hat in einem Schreiben an die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen kürzlich auch die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk, eingeräumt.

Die ambulant tätigen Ärzte in Thüringen stellen im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich viele Termine zur Verfügung. Aus den Abrechnungsdaten der KV Thüringen geht hervor, dass die Ärzte ein Drittel mehr Patienten behandeln als ihre Kollegen im bundesweiten Durchschnitt. Die gelegentlich von der Politik ins Feld geführte Behauptung, Termine für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten stünden durch eine angeblich bevorzugte Behandlung von Privatpatienten nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung, ist allein wegen der geringen Zahl von Privatversicherten in Thüringen sachlich unzutreffend.

Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen ist die Selbstverwaltung der rund 4.000 Ärzte und Psychotherapeuten im Freistaat. Mehr über die KV Thüringen, ihre Mitglieder und ihre Aktionen sowie Hintergrundinformationen über die Kassenärztliche Versorgung in Thüringen finden Sie auch im Internet unter www.kvt.de.

Anzeige