Keine Kitabetreuung nach Aufenthalt in Risikogebieten

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Die Stadtverwaltung erinnert daran, dass nach den geltenden Gesetzen beim Sommerurlaub auf folgendes zu achten ist: Sollten Familien Urlaub in einem Corona-Risikogebiet machen, ist unverzüglich nach der Einreise eine häusliche Quarantäne von 14 Tagen einzuhalten. Das betrifft auch die Kinder. Eine Betreuung der Kinder in einer Kindertageseinrichtung ist nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet für 14 Tage gesetzlich untersagt! Wenn Eltern ins Ausland fahren wollen und unsicher sind, ob dies Auswirkungen auf die Kinderbetreuung in der Kita hat, können sie sich mit ihren Fragen gerne an die jeweilige Kindergartenleitung oder ihr Gesundheitsamt wenden.

Das Robert Koch Institut hat eine aktuelle Auflistung der Risikogebiete hier online bereitgestellt: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html.

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