Kontaktdaten der Museumsbesucher müssen erfasst werden

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

Aufgrund der neuen „Thüringer Verordnung zur Neuordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Verbesserung der infektionsschutzrechtlichen Handlungsmöglichkeiten“ muss das Thüringer Museum die Kontaktdaten der Besucher erfassen und für die Dauer von vier Wochen aufbewahren. Erfasst werden Name und Vorname, Wohnanschrift oder Telefonnummer, Datum des Besuchs und Beginn/Ende der jeweiligen Anwesenheit.

Im Stadtschloss übernimmt die Datenerfassung die Tourist-Information.

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