Krankenhauspflegeentlastungsgesetz beschlossen: Hebammen werden ab 2025 vollständig aus dem Pflegebudget refinanziert
Heute wurde im Deutschen Bundestag das Krankenhauspflegeentlastungsge
Das Krankenhauspflegeentlastungsge
Die Bundestagsabgeordnete Tina Rudolph (SPD) erklärt dazu:
Ich freue mich sehr, dass wir diese Änderungen im parlamentarischen Verfahren erringen konnten. Wir stärken die gesundheitliche Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Gebärenden.
Im Detail werden im Bereich der Pädiatrie die GKV-Mehrausgaben von jeweils 270 Mio. Euro jährlich aus der der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds entnommen, die PKV leistet gemäß der Anzahl ihrer Versicherten 30 Mio. Euro. Für die aus Abrechnungsdaten ermittelten 644 Geburtskliniken in Deutschland werden jährlich 108 Mio. Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds entnommen, die PKV beteiligt sich mit 12 Mio. Euro. Die Mittel werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Das Land Thüringen erhält zum Beispiel insgesamt für 2023 und 2024 etwa 6,2 Mio. Euro. Die Bundesländer können diese Summe durch eigene Finanzierungsanteile erhöhen. Die Krankenhäuser müssen nachweisen, dass die Fördermittel tatsächlich für die Geburtshilfe verwendet wurden und überschüssige Mittel zurückzahlen.
Im parlamentarischen Prozess ist es außerdem gelungen, eine Formulierung aus dem Entwurf des Gesetzes herauszunehmen, die vorgesehen hätte, dass Krankenhäuser, in denen ein Entlastungstarifvertrag gilt, von den Vorgaben der PPR 2.0 ausgenommen sind.
Hier machen wir deutlich, dass wir die Beschäftigten und die Häuser nach wie vor zur Aushandlung von Entlastungstarifverträgen ermutigen., so Rudolph.