Lockerungen treten ab Donnerstag wieder in Kraft

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

Die Sieben-Tage-Corona-Inzidenz in der Stadt Eisenach ist derzeit konstant niedrig (heute Inzidenz von 5), so dass ab Donnerstag wieder die bekannten Lockerungen in Kraft treten können.* Die wesentliche Änderung: Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Schulunterricht entfällt. Innerhalb des Schulgebäudes bleibt die Maskenpflicht erhalten.

Es bleibt beim gegenwärtigen Testsystem. Weiterhin gilt an Schulen eine Testpflicht, das heißt ein Betretungsverbot für Ungetestete. Ausnahmen bestehen für Abschlussprüfungen. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat festgelegt, was Phase grün bedeutet – nachzulesen im Detail hier.

Testpflicht entfällt für Innengastronomie

In den Innenräumen der Gastronomie ist kein negativer Corona-Test mehr notwendig. Hier werden lediglich die Kontaktdaten aufgenommen. Im Außenbereich von Gaststätten und Cafés entfällt auch die Nachverfolgung. Von einem Wegfall der Testpflicht können nun auch Hotels, Pensionen, Schwimmbäder, Kinos, Theater und Zoos profitieren.

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Gelockert werden außerdem die Kontaktbeschränkungen. Ein Haushalt darf sich nun mit 10 weiteren Personen in geschlossenen Räumen treffen. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit. Im Freien gibt es keine Beschränkung.

Veranstaltungen im Innenbereich sind mit Test und Anmeldung bei der zuständigen Behörde erlaubt.

Im Einzelhandel muss auch weiterhin ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

*Bei Überschreitungen der Inzidenzmarken zählen Tage – also auch Sonn- und Feiertage mit. Bei Unterschreitungen von Inzidenzmarken zählen Werktage – also keine Sonn- und Feiertage. 

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