Neue Corona-Bestimmungen im Landestheater Eisenach [update]

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

Ab 15.11. gilt im Landestheater 2G. Konkret heißt das:

Für Erwachsene:
• 2G: geimpft/genesen. Bitte halten Sie für den Einlass zwingend Ihre Dokumente bereit: Personalausweis, Impfpass, auch digital oder Nachweis der überstandenen Corona-Erkrankung (min. 4 Wochen, max. 6 Monate alt)
• Maskenpflicht auch während der Vorstellung
• Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, müssen ein ärztliches Attest sowie einen negativen Antigentest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist, bzw. einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
• Zur Kontaktnachverfolgung erheben wir beim Kartenkauf Ihre Daten.
• Ein Catering wird vor der Vorstellung und in der Pause angeboten.
• Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19-Erkrankung wird der Zutritt verwehrt.

Für Kinder und Jugendliche
• Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres haben ungehinderten Zutritt zu allen Veranstaltungen. Maskenpflicht entfällt
• für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt: Als getestet gelten Kinder und Jugendliche, die an regelmäßigen Tests in der Schule teilnehmen. Dabei ist nicht entscheidend, an welchen Tagen in der Schule getestet wurde. Wenn z.B. Dienstag und Freitag in der Schule getestet wird, muss ein Kind, welches etwa am Mittwoch, am Wochenende oder am darauffolgenden Montag das Theater besuchen möchte, nicht erneut getestet werden. Nur, wenn Schüler*innen nicht an einer innerhalb der Schule angebotenen Testung teilnehmen, muss ein anderer Nachweis über einen aktuellen Antigenschnelltests (nicht älter als 24h) erbracht werden. Maskenpflicht auch während der Vorstellung

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