Palliativmedizinische Versorgung erleichtert – Fachkräfte sind jedoch rar

Mit der Verabschiedung des sogenannten Palliativgesetzes am 5. November durch den Bundestag wird die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen künftig fester Bestandteil der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen. Damit soll die Lebensqualität von Menschen in ihrer letzten Lebensphase verbessert werden. Gut ausgebildete Fachkräfte, die in dieser Zeit medizinische, pflegerische, psychologische und seelsorgliche Hilfe leisten, sind jedoch dünn gesät.

Der Bundestag hat kürzlich das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung auf den Weg gebracht und damit wichtige Regelungen für schwerstkranke und sterbende Menschen beschlossen. Die Palliativversorgung wird jetzt Bestandteil der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen. Darüber hinaus wird sie im häuslichen Bereich gestärkt und soll künftig auch für Pflegedienste und häusliche Krankenpflege abrechenbar sein. Stationäre Kinder- und Erwachsenen-Hospize bekommen eine bessere finanzielle Ausstattung, im ländlichen Raum soll die spezialisierte ambulante Palliativversorgung ausgebaut werden. Die Zuschüsse für ambulante Hospizdienste werden um die Übernahme von Sachkosten erweitert. Sterbebegleitung wird Teil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung und Versicherte haben künftig bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung einen Anspruch auf eine individuelle Beratung und Hilfestellung durch die gesetzlichen Krankenkassen, um nur einige der Neuregelungen zu nennen.

Experten schätzen allerdings den Bedarf an qualifiziertem Pflegepersonal bei Pflegediensten und Hospizen mit Inkrafttreten des neuen Palliativgesetzes als immens ein. Durch eine lange geplante Vorbereitung auf diesen Bedarf erlangte die Akademie für Gesundheits- und Sozialberufe gemeinnützige GmbH bereits im Oktober 2012 die Staatliche Anerkennung als Weiterbildungsstätte für „Pflegefachkräfte in der Palliativversorgung“. Als Teil der Unternehmensgruppe TÜV Thüringen können diese Qualifizierungen an den Bildungsstandorten in Bad Liebenstein, Erfurt und Jena berufsbegleitend angeboten werden. Mit der Weiterbildung erlangen Pflegefachkräfte der stationären und ambulanten Alten- und Krankenpflege die Kompetenz, Palliativpflege unter ethischen, psychosozialen, spirituellen, kulturellen sowie medizinischen und pflegerischen Aspekten leisten zu können. Dazu gehören sehr viel Einfühlungsvermögen, eine Reflektion der eigenen Vorstellung von Leben, Sterben, Tod und Trauer, das Erkennen von Sterbewünschen sowie das Geben von Geborgenheit in der letzten Lebensphase.

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