Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD)

Bundestag beschließt Verstetigung und auskömmliche Finanzierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands – außerdem Aufhebung des Blutspendeverbots für homosexuelle Männer

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschlands (UPD) soll ab 2024 in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur überführt werden. In Form einer Stiftung bürgerlichen Rechts werden der UPD zukünftig jährlich 15 Millionen Euro zugewiesen. Über einen Änderungsantrag im parlamentarischen Verfahren ist im SGB V zukünftig auch verankert, dass ein Ausschluss von einer Blutspende nur auf Grundlage des individuellen Sexualverhaltens der spendewilligen Person erfolgen darf und nicht wie bisher aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität.

Bisher wurde die UPD durch die Vergabe von Fördermitteln finanziert, jeweils für eine Laufzeit von bis zu sieben Jahren. Diese Regelung ist Ende 2022 ausgelaufen. Ab 2024 soll sie in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur überführt werden. Die maßgeblichen Patientenorganisationen wurden bei dem Reformprozess umfassend beteiligt. Finanziert wird die UPD in Form einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts zukünftig durch den GKV-Spitzenverband und anteilig die privaten Krankenversicherungsunternehmen. Mit Jahresbeginn 2024 werden der UPD dann jährlich 15 Millionen Euro zugewiesen.

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Dazu erklärt die Bundestagsabgeordnete Tina Rudolph (SPD):

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschlands ist eine wichtige Anlaufstelle, wenn gesundheitliche Fragen oder Fragen zu Kassenleistungen im Raume stehen. Sie hilft den Menschen, Krankenkassen und Ärzten auf Augenhöhe begegnen zu können. Ich begrüße die Reform daher ausdrücklich.

Über Änderungsanträge wurde außerdem ein Wandel im Transfusionsgesetz verankert. Künftig erfolgt die Bewertung des Risikos, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Blutspende führen kann, auf Grundlage des jeweiligen individuellen Sexualverhaltens der spendewilligen Person. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität der spendewilligen Person oder der Sexualpartnerinnen oder der Sexualpartner der spendewilligen Person nicht berücksichtigt werden.

Die Beendigung des diskriminierenden Blutspendeverbotes ist längst überfällig. Blutspenderegelungen müssen wissenschaftlich begründbar sein und dürfen Personen nicht aufgrund ihrer Sexualität ausschließen., so Rudolph.

Für Apotheken wurde über einen weiteren Änderungsantrag die erweiterte Austauschmöglichkeit von Arzneimitteln verlängert. Bei Lieferengpässen darf ein lieferbares wirkstoffgleiches Arzneimittel abgegeben werden. In einem festgelegten Rahmen dürfen Apotheken ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt oder Ärztin von der Verordnung abweichen. Dieses Verfahren soll zur Überbrückung dienen, bis ein Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz auf den Weg gebracht werden kann.

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