Sehbehindertentag: Jürgen Dusel fordert Verpflichtung zur Barrierefreiheit im privaten Bereich

Symbolbild

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Aus Anlass des heutigen Sehbehindertentags 2019 fordert der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, eine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit auch für Privatunternehmen, die Produkte und Dienstleistungen für die Allgemeinheit bereitstellen. Bislang wird Barrierefreiheit nur für den öffentlichen Sektor geregelt – durch die Behindertengleichstellungsgesetze von Bund und Ländern.

Menschen mit Behinderungen leben aber nicht nur im öffentlichen Sektor, sie wollen natürlich auch Produkte und Dienstleistungen privater Anbieter in Anspruch nehmen, so der Beauftragte. Das zeigt sich oft an Alltagsproblemen, die große Auswirkungen haben, zum Beispiel bei Bankautomaten. Blinde Menschen oder Menschen mit Sehbehinderungen haben schlechte Karten, wenn sie beispielsweise Geld von ihrem Konto abheben wollen. Die Bankautomaten sind ganz überwiegend nicht barrierefrei und deren Menüführung ist nicht einheitlich. Das ist frustrierend und nicht hinnehmbar. Für solche Hürden gibt es zahlreiche Beispiele, sei es im Kino, im Supermarkt oder auch in Arztpraxen. Da müssen wir in Deutschland deutlich besser werden.

Der Sehbehindertentag wurde vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband eingeführt, um auf die Bedürfnisse dieser Menschen aufmerksam zu machen. Er steht in diesem Jahr unter dem Motto „Licht und Beleuchtung“.

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen