Streichung von Paragraf 219a StGB

Hirte: Menschenwürde gilt uneingeschränkt, auch für ungeborenes Leben 

Die geltende Fassung des Werbeverbots für Abtreibungen ist das Ergebnis eines Kompromisses, der in der vergangenen Wahlperiode mit großer Mühe erzielt wurde. Diesen will die Ampel-Regierung nun über den Haufen werfen. Für uns als Union gilt die Menschenwürde uneingeschränkt, auch für ungeborenes Leben, so der Vorsitzende des Kardinal-Höffner-Kreises der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte angekündigt, Paragraf 219a des Strafgesetzbuches zügig zu streichen.

Eine Abtreibung ist eben kein Eingriff wie jeder andere – genau darum gibt es den Paragrafen. Dass Informationen über den Ablauf von Abtreibungen oder Beratungsmöglichkeiten  nicht zugänglich seien, stimme schlichtweg nicht, so Hirte.

Bereits jetzt können Ärzte Schwangere in Not entsprechend informieren und beraten. Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Bundesärztekammer stellen die betreffenden Informationen bereit.

Der Vorstoß zeige auch, wo die Prioritäten der Ampel liegen, sagt Hirte sagt:

Beim drängenden Thema Impfen etwa kann sich die Bundesregierung nicht auf eine gemeinsame Position verständigen. Schnell einig ist man sich dagegen, wenn es um die Bagatellisierung von Abtreibungen geht. Damit verabschiedet sie sich vom Prinzip, das ungeborene Leben zu schützen. Richtig wäre es stattdessen, ungewollt schwangere Frauen und ihre Familien materiell und mit umfangreicher Betreuung besser zu unterstützen. Auch in der öffentlichen Diskussion muss es viel stärker darum gehen, wie Schwangeren ein Leben mit Kind ermöglicht werden kann.

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