Tag der Organspende 2023: Mehr Anstrengungen notwendig, um Bereitschaft zur Organspende zu erhöhen

Die Zahl der gespendeten Organe ging in den letzten Jahren deutlich zurück. 2022 spendeten 869 Menschen nach ihrem Tod Organe oder Gewebe, der niedrigste Wert seit 1998. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft im Jahre 2022 sollte die Bereitschaft und Sensibilität zur Organspende erhöht werden. In vielen Fällen verhindert die fehlende Einwilligung, auch durch die Angehörigen der potenziellen Spenderinnen und Spender, eine Organ- oder Gewebespende. Im parlamentarischen Raum wird aktuell die Ausweitung der Cross-Over Lebendspende diskutiert. Dabei wird zwei geeigneten Spender-Empfänger-Paaren ermöglicht, sich gegenseitig Organe „über Kreuz“ zu spenden.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Tina Rudolph erklärt anlässlich des Tages der Organspende 2023 am 3. Juni:

Die Ausweitung der Cross-Over Lebendspende ist zwar notwendig, die Debatte allerdings nur auf sie zu fokussieren ist nicht zielführend. Denn diese ist nur für Organe geeignet, bei denen eine Lebendspende möglich ist. Für alle weiteren Organ- und Gewebespenden ist weiterhin die postmortale Spende notwendig. Diese sollte aufgrund der Risiken der Lebendspende auch Vorrang haben. Daher sind die rückläufigen Zahlen bei der Organ- und Gewebespende schwer zu akzeptieren, weil sehr viele Menschen auf eine lebensrettende Transplantation angewiesen sind und ihnen diese Chance verwehrt wird. Die Entscheidung zur Organspende in einer Krisensituation, vor allem wenn sie plötzlich zu treffen ist, ist nachvollziehbar schwer. Ich möchte deshalb jeden ermutigen, sich zu Lebzeiten mit dieser wichtigen Entscheidung auseinanderzusetzen und auch mit seinen Angehörigen darüber zu sprechen – damit im Ernstfall der Wille des potenziellen Spenders bekannt ist.

Das im Jahr 2020 beschlossene und 2022 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft sieht weiterhin vor, dass die Organ- und Gewebespende nur möglich ist, wenn der potenzielle Spender zu Lebzeiten eingewilligt hat oder ein nächster Angehöriger zustimmt. Außerdem befindet sich ein bundesweites Online-Register, in dem die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten werden kann im Aufbau. Der Start ist für Anfang 2024 geplant. Darüber hinaus sollen die Ausweisstellen von Bund und Ländern Aufklärungsmaterial zur Organ- und Gewebespende aushändigen. Hausärztinnen und Hausärzte können bei Bedarf ihre Patientinnen und Patienten alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende ergebnisoffen beraten, die Vergütung erfolgt extrabudgetär.

Viele Menschen befürchten, dass die intensivmedizinische Behandlung vorzeitig abgebrochen wird, wenn die Bereitschaft zur Organspende besteht. Das ist definitiv nicht der Fall. Auch die Hirntoddiagnostik, die einer Spende vorausgehen muss, wird mit größter Sorgfalt durchgeführt. Dabei muss die Diagnose von zwei besonders qualifizierten Fachärzt:innen unabhängig voneinander, zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten bestätigt werden., so Rudolph abschließend.

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