Unterschätzte Gefahr beim Weihnachtsshopping

Wenn nasse Flächen zur Rutschbahn werden: Wenn unzählige Menschen auf der Suche nach Weihnachtsgeschenken in die Läden stürmen, geht es oft hektisch zu. Nicht aus dem Blick verlieren sollte man dabei aber, dass Schnee und Nässe auch die Sturzgefahr erhöhen. Ausreichende Rutschhemmung der Bodenbeläge im Eingangsbereich ist für Marktbetreiber ebenso wichtig wie die Sicherstellung der Begehbarkeit von Außen- und Innenbereichen. Hierfür empfiehlt der TÜV Thüringen regelmäßige Kontrollen, denn notfalls müssen Gefahrenstellen schnell markiert werden.

Witterungsbedingte Glätte verursacht Jahr für Jahr unzählige Rutsch- und Stolperunfälle. Bodenbeläge werden gerade in der nasskalten Jahreszeit schnell zur rutschigen Gefahr, wenn nasses Laub, feuchter Schmutz oder sogar Schneematsch den sicheren Stand erschweren. Den Betreibern von Gebäuden drohen bei einer Verletzung der Sorgfaltspflicht hohe Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen von gestürzten Passanten. Arbeitsschutzexperte Ken Hauser vom TÜV Thüringen empfiehlt Marktbetreibern daher, die regelmäßigen Begehbarkeitskontrollen unbedingt einzuhalten.

Größere Verbrauchermärkte und Kaufhäuser müssen stets dafür Sorge tragen, dass Kunden nicht ausrutschen. Vor allem größere Einkaufszentren mit starkem Publikumsverkehr haben hier eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Kunden, so Hauser.

Im Herbst und Winter ist es gerade an nassen Tagen besonders wichtig, die Eingangsbereiche regelmäßig zu säubern. Verschmutzung und Nässe sorgen sonst besonders im Bereich der Gebäudezugänge für erhöhte Sturzgefahr. Dagegen helfen sogenannte Sauberlaufzonen, die natürlich ebenfalls gegen Verrutschen gesichert sein müssen. Anderenfalls können sie selbst zu Stolperstellen werden, erläutert der Arbeitsschutzexperte.

Ken Hauser berät Unternehmen bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und der Einhaltung ihrer Verkehrssicherheitspflichten.

Frisch gewischte Bodenbeläge bergen zwar ebenfalls eine Ausrutschgefahr, eine generelle Kennzeichnungspflicht besteht hier aber nicht. Warnschilder sind nur dann nötig, wenn die Gefahrenstelle ohne entsprechenden Hinweis nicht zu erkennen ist. Dennoch rät Hauser Einzelhandels- und Dienstleistungsunternehmen mit sehr hoher Kundenfrequentierung in der nasskalten Jahreszeit zu einer deutlichen Warnung der Kunden vor Rutschgefahr. Dadurch kann im Falle eines Falles ein Mitverschulden ausgeschlossen werden. Einen Beitrag zur Sicherheit sollten auch die Passanten selbst leisten: Geeignetes Schuhwerk ohne glatte oder gar profillose Sohlen hilft dabei, nicht ungewollt ins Rutschen zu kommen.

 

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