Unterstützung für Thüringens Selbsthilfegruppen

Die BARMER erleichtert Selbsthilfegruppen in Thüringen den Zugang zu Fördermitteln. Die Krankenkasse verzichtet seit diesem Jahr darauf, dass beim Beantragen von Fördergeldern bestimmte Fristen eingehalten werden sollen.

Notwendige Anschaffungen oder sinnvolle Projekte ergeben sich das ganze Jahr über. Dementsprechend sollen Thüringer Selbsthilfeorganisationen auch das ganze Jahr über Förderanträge stellen können, sagt Birgit Dziuk, Landesgeschäftsführerin der BARMER in Thüringen.

Auch aktuell seien noch Antragstellungen möglich. Üblicherweise müssen Anträge für die Förderung von Selbsthilfeprojekten bis spätestens 31. Januar eines Kalenderjahres eingereicht werden. Die BARMER in Thüringen hat dieses Jahr auf diese Frist verzichtet und gute Erfahrungen damit gemacht.

Wenn die Selbsthilfe selbst Hilfe benötigt, dann wollen wir jederzeit reagieren und unterstützen können. Die Vereine und Gruppen geben vielen Thüringerinnen und Thüringern Halt und Kraft. Mit der Selbsthilfeförderung wollen wir diese wichtige Arbeit würdigen und dazu beitragen, dass sie auch weiterhin möglich gemacht wird, so die BARMER-Landeschefin.

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Projekte in Thüringen ermöglicht

Im Jahr 2018 hat die BARMER die thüringische Selbsthilfe mit rund 32.000 Euro gefördert. In diesem Jahr sind seitens der BARMER bislang rund 28.000 Euro an Selbsthilfeorganisationen im Freistaat geflossen. Die Gelder kamen beispielsweise dem Deutschen Syringomyelie und Chiari Malformation e. V., dem Fachverband Drogen- und Suchthilfe e. V. und den Menschen mit Transplantationen zu Gute.

Mehr zum Thema:

  • Informationen zur Projektförderung, Förderanträge und eine Liste der Ansprechpartner finden Interessierte unter www.barmer.de/selbsthilfe
  • Verantwortliche von Selbsthilfeorganisationen können sich direkt an die BARMER-Landesvertretung wenden, Tel. 0800 333 008 252 214.
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