Ergebnis der Wahl zum Gemeindekirchenrat

der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Eisenach am 27.10.2019

Am Sonntag, 27. Oktober 2019 wurde in der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Eisenach ein neuer Gemeindekirchenrat gewählt. Die wahlberechtigten Gemeindeglieder (ab 14 Jahren) hatten die Wahlunterlagen zugestellt bekommen und konnten von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen.

Wahlberechtigte insgesamt: 5.839
abgegebene Stimmen: 1.164
Wahlbeteiligung: 19,9 %

Für die 12 Sitze im Gemeindekirchenrat standen 17 Kandidatinnen und Kandidatenen zur Wahl.
Jeder Wähler konnte bis zu 12 Kandidaten je eine Stimmen geben.

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gewählte Mitglieder – Stimmenzahl
1 – Bachmann, Annegret – 852
2 – Tronicke, Tobias – 840
3 – Bärwolf, Andreas – 808
4 – Quentel, Ulrike – 807
5 – Güldenpfennig, Manja – 777
6 – Kost, Irina – 712
7 – Kulig, Alexandra – 637
8 – Königshof, Erika – 609
9 – Rieger, Friedemann – 609
10 – Schmähling, Uwe – 588
11 – Roth, Hans-Jürgen – 565
12 – Schreck, Elke – 518

gewählte Stellvertreter
13 – Siebeneicher, Anja – 492
14 – Lehmann, Heidi – 491
15 – Knopf, Yvonne – 438
16 – Rumpf, Christina – 409
17 – Kretzschmar, Anke – 385

Die ersten 12 Kandidatinnen und Kandidatenen gehören direkt dem Gemeindekirchenrat als Mitglieder an. Ab Position 13 finden sich die Kandidatinnen, die als Stellvertreter gewählt sind. Die Einführung des neuen Gemeindekirchenrates findet in einem Abendmahls-Gottesdienst am 1. Advent, 1. Dezember 2019 um 10 Uhr in der Georgenkirche statt. Am 12. Dezember 2019 trifft sich der neue Gemeindekirchenrat zu seiner konstituierenden Sitzung.

Hintergrund:
Der Gemeindekirchenrat ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde. Er hat darüber zu beraten und zu entscheiden, wie sich das Leben in der Kirchengemeinde entwickeln soll, welche Arbeitsfelder wichtig sind und wo Schwerpunkte der Arbeit liegen sollen.
So berät und beschließt der Gemeindekirchenrat über die Gestaltung des gottesdienstlichen und gemeindlichen Lebens. Was ist bspw. wichtig in der Arbeit mit Kindern, mit Konfirmanden und Jugendlichen oder im diakonischen Bereich? Auch die Frage, wo Neues ausprobiert werden soll und was ist mit den geringer werdenden Ressourcen nicht mehr möglich ist, ist zu bedenken.
Der Gemeindekirchenrat trägt Verantwortung für den Einsatz der hauptamtlichen Mitarbeitenden in der Kirchengemeinde. Er beschließt über die Besetzung von Stellen.
Auch der Beschluss über den Finanzhaushalt obliegt dem Gemeindekirchenrat: Wofür soll das Geld verwendet werden? Welche Einnahmen und welche Ausgaben sind notwendig?
Daneben beschließt der Gemeindekirchenrat über die Bauvorhaben in der Kirchengemeinde: – Was steht an? Welches Vorhaben, welche Idee soll Priorität haben? Und er ist verantwortlich für die Gebäude und Grundstücke im Besitz der Kirchengemeinde.
Die Mitglieder des Gemeindekirchenrates werden für die Dauer von sechs Jahren gewählt. In der Regel trifft sich der Gemeindekirchenrat einmal im Monat zu einer Sitzung. Hinzu kommt die Mitarbeit in Ausschüssen.

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