Hoher Besuch bei der Kirchengemeinde Ruhla

Am Wochenende (17. und 18. März) ist der Generalsekretär der Ev.-Luth. Kirche Ruandas, John Rutsindintwarane, auf Einladung des Ökumenischen 1Welt-Kreises im Erbstromtal zu Gast bei der Kirchengemeinde Ruhla. Am Samstag findet aus diesem Anlass ein Offener Abend statt (19.30 Uhr, Seitenschiff der St. Concordia-Kirche).
Rutsindintwarane referiert zur Aufgabe von Gemeindegliedern in Kirche und Kommunen.

«Wir freuen uns sehr über den hohen Besuch und hoffe auf viele Interessierte zu unserem Gemeindeabend», sagt der Ruhlaer Pfarrer Gerhard Reuther. «Das Thema ist auch für Menschen in Deutschland interessant, und natürlich besteht die Möglichkeit zum Gespräch mit dem Gast.» Der Pfarrer erhofft sich von Rutsindintwarane außerdem Unterstützung für das Spendenprojekt seiner Kirchengemeinde «Kinder durch Bildung ins Leben einbeziehen». Mit dem Geld soll gefährdeten sowie behinderten Kindern und Jugendlichen in Ruanda eine adäquate Bildung ermöglicht werden, um ihnen eine gerechte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

John Rutsindintwarane hat sich von dem Pfarrer bereits über das Projekt informieren lassen und findet es sehr hilfreich. Der Generalsekretär wurde in Ruanda geboren, wuchs aber in einem Flüchtlingscamp in Tansania auf. Im Jahr 1995 kehrte er mit seiner Gemeinde nach Ruanda zurück, um dort ein neues Leben zu beginnen. Ein wichtiger Teil seiner Arbeit sind Versöhnung und Frieden fördernde Maßnahmen sowie der Aufbau des Gemeinwesens.

Hintergrund Spendenaktion «Kinder durch Bildung ins Leben einbeziehen»:
In Ruanda leiden viele Kinder und Jugendliche unter den Nachwirkungen des Massakers an den Tutsis. Die Kirchengemeinde Ruhla vermittelt in Kooperation mit dem ruandischen Verein AIEDR Bildungs-Patenschaften für lernbehinderte Kinder. AIEDR richtet sich nach dem in Afrika sehr erfolgreichen Modell «Inklusive Pädagogik». Das bedeutet, dass allen Menschen – unabhängig von Geschlecht, Religion, ethnischer Zugehörigkeit, Lernbedürfnissen, sozialen oder ökonomischen Voraussetzungen – die gleichen Möglichkeiten offen stehen sollen, an qualitativ hochwertiger Bildung teilzuhaben und ihre Potenziale zu entwickeln. Nicht der Lernende muss sich in ein bestehendes System integrieren, sondern das Bildungssystem muss die Bedürfnisse aller Lernenden berücksichtigen und sich an sie anpassen. Damit geht der Begriff der Inklusion über die Integration hinaus. Inklusion beinhaltet das Recht auf gemeinsamen Unterricht in einer Regelschule. Seit Beginn des Patenschaftsprogramms im Jahr 2007 wurden 51 Kinder und Jugendliche an Paten in Deutschland vermittelt.