Kirchen-Föderation tritt am 1. Juli in Kraft

Am 1. Juli tritt die Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland in Kraft. Die Synoden der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen und der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen hatten nach mehrjähriger Vorbereitung Ende März dieses Jahres die Föderation der beiden Kirchen beschlossen. Am 18. Mai hatten die Bischöfe Christoph Kähler und Axel Noack den Föderationsvertrag unterzeichnet. Mit dem In-Kraft-Treten der Föderation wird das Vertragswerk für beide Kirchen wirksam.

Das gemeinsame Kirchenamt an den beiden Standorten Magdeburg und Eisenach soll am 1. Oktober seine Arbeit aufnehmen. Am 4. Oktober wird sich die Leitung des Kirchenamtes, das Kollegium, konstituieren. Zu ihm gehören alle sechs Dezernenten und die beiden Bischöfe.

Die 80-köpfige Föderationssynode wird zum ersten Mal am 19./20. November dieses Jahres in Erfurt zusammentreten. Ihr gehören jeweils 34 von jeder Kirche entsandte Kirchenparlamentarier, die beiden Bischöfe, die Präsides der beiden Teilkirchensynoden, aus jeder Kirche drei Superintendenten und je ein Mitglied der theologischen Fakultäten der Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg sowie der Friedrich-Schiller-Universität Jena an.

Die Föderationskirchenleitung wird am 4. Dezember zum ersten Mal tagen. Zu ihr gehören die Mitglieder des Kollegiums, aus jeder Landeskirche zwei Visitatoren bzw. Pröpste, der Leiter des Diakonischen Werkes, die Präsides der beiden Teilkirchensynoden sowie zehn Mitglieder der Föderationssynode.

Jede der beiden Kirchen behält ihre Teilkirchensynode und ihre Teilkirchenleitung.

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