Sozialminister weiht Schwesternhaus der Diakonissenhaus-Stiftung Eisenach ein

Der Thüringer Minister für Soziales, Familie und Gesundheit, Dr. Frank-Michael Pietzsch, wird morgen an der Einweihung von neun Schwesternwohnungen der Evangelisch-Lutherischen Diakonissenhaus-Stiftung in Eisenach teilnehmen und ein Grußwort an die Anwesenden richten.

An der Veranstaltung werden auch die Vorsitzende der Stiftung «Daheim im Heim», die ehemalige Bundesfamilienministerin Hannelore Rönsch, und der Thüringer Innenminister Christian Köckert teilnehmen.

Die Diakonissen-Schwesternschaft in Eisenach umfasst derzeit rund 40 Schwestern. Alle Bewohnerinnen, von denen die Älteste 95 Jahre alt ist, sind hilfebedürftig und werden im Mutterhaus versorgt.

Dazu erklärte Minister Dr. Pietzsch: «Die Landesregierung unterstützt das Ziel der Diakonissenhaus-Stiftung, diesen Schwestern in ihrem Mutterhaus einen guten und wohlverdienten Lebensabend zu gewährleisten. Die Schwestern waren stets auf Taschengeldbasis im Einsatz. Jetzt, da sie selber hilfe- und versorgungsbedürftig sind, sind die Bedingungen, unter denen sie leben, bescheiden. Daher hat die Landesregierung ihren Beitrag dazu geleistet, dass den Betroffenen eine Betreuung unter den Gesichtspunkten der modernen Altenpflege zuteil werden kann.»

Die Baumaßnahme wurde von der Thüringer Landesregierung im Rahmen des «Sozialen Wohnungsbaus» mit einem öffentlichen Darlehen in Höhe von rund 490000 Euro gefördert. Die Gesamtkosten für dieses Projekt betrugen 870000 Euro.

Da die Diakonissenhaus-Stiftung aufgrund fehlender Eigenmittel die Kosten für die Ausstattung nicht übernehmen konnte, hat die Stiftung «Daheim im Heim» einen Betrag von rund 30000 Euro zur Verfügung gestellt. Diese Summe ermöglichte den Einbau von Küchen in den Wohnungen und das Anbringen von Handläufen in den Fluren.

Dr. Pietzsch: «Mein Dank gilt allen Verantwortlichen und Beteiligten, die den Umbau des Diakonissen-Mutterhauses in Eisenach ermöglicht haben. Dadurch wird eine Unterbringung der Betroffenen in einem Pflegeheim vermieden, und die Schwestern können weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung in ihrer Gemeinschaft bleiben.»

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