
Noch bis Ende Februar zulässig: Einzelbaumfällungen, Hecken- und Gebüschrückschnitte
Wer auf seinem Grundstück oder in entsprechendem Auftrag Bäume fällen oder Hecken zurückschneiden möchte, hat dazu noch bis Ende Februar Zeit. Danach gilt das naturschutzrechtliche Verbot, vom 1. März bis zum 30. September Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und [...]